Neue Förderung

Bares Geld für thermische Sanierung

Wohnkrone News
24.04.2009 15:26
Österreich schwimmt auf der thermischen Sanierungswelle. Zumindest, wenn es nach den Wünschen von Politik und Wirtschaft geht. Und so sollen Sanierungsvorhaben, die der Verbesserung der thermischen Qualität von Gebäuden sowie der Reduktion von Heizkosten dienen, künftig noch mehr unterstützt werden. Topaktuell: die neue Bundesförderung.

100 Millionen Euro – diesmal geht es bei dem Betrag nicht um die binnen Stundenfrist gestellte Kaution eines heimischen Superreichen, sondern das ist der Betrag, der als einheitliche Bundesförderung für thermische Sanierung seit 14. April 2009 den heimischen Fördertopf um ein ganzes Stück voller macht.

Allerdings, ganz so ist es nun wieder auch nicht. Denn die satten Millionen sind (gerecht?) geteilt: 50 Millionen für Privathaushalte und 50 Millionen für Unternehmen.

Die Zielsetzungen für das Bundesförderpaket sind klar: Zum einen sollen schädliche Emissionen gesenkt und alte Gebäude energietechnisch auf Vordermann gebracht werden. Und zum anderen soll durch diese Förderung die Bauwirtschaft und damit die gesamte Konjunktur angesichts schwindender Neubauzahlen kräftig belebt werden.

Was wird gefördert?
Im Bereich der Privathaushalte richtet sich die neue Förderung an „natürliche Personen, die (Mit-)EigentümerInnen, Bauberechtigte oder MieterInnen eines Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Wohnung“ sind.

Bei den Maßnahmen selbst kann zwischen zwei großen Gruppen unterschieden werden. Das erste Maßnahmenpaket beinhaltet alle Maßnahmen zur umfassenden Verbesserung des Wärmeschutzes von Gebäuden. In der Praxis bedeutet dies: Dämmung der Außenwände, Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches, Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens und die Sanierung bzw. der Austausch von Fenstern und Türen.

Der zweite Bereich widmet sich den Maßnahmen zur Umstellung bestehender Wärmeerzeugungssysteme in Wohngebäuden, sprich also:

  • Einbindung einer thermischen Solaranlage in das bestehende Heizungssystem (Mindestgröße 20 Quadratmeter Bruttokollektorfläche) 
  • Umstieg auf Holzzentralheizungsgeräte bis 50 kW Nennleistung (darunter fallen auch Pelletsheizungen!) 
  • Einbau von Wärmepumpen 
  • Umstieg auf Erdgas-Brennwertkessel

Förderhöhe und Voraussetzungen
Die Maßnahmen zur umfassenden Verbesserung des Wärmeschutzes sind einzeln oder auch als Kombination mehrerer Maßnahmen förderfähig – die maximale Förderhöhe beträgt 5.000 Euro. Für die Bewilligung der Förderung sind bestimmte Kriterien zu beachten. Wird die Förderung einer einzelnen Maßnahme beantragt, z.B. Dämmung der Außenwände, so werden die Erreichung bestimmter Dämmwerte sowie die Reduktion des Heizwärmebedarfs um mindestens 10 Prozent vorausgesetzt.

Beantragt man ein Maßnahmenpaket, so ist dieses als umfassende Sanierung förderfähig, wobei hier ein definierter Reduktionswert des Heizwärmebedarfs (z.B. maximal 50 Prozent des Heizwärmebedarfs im Vergleich zu vor der Sanierung) erreicht werden muss.

Beim Bereich der Heizungssanierung werden 20% der Sanierungskosten, maximal jedoch 2.500 Euro gefördert. Auch hier gibt es definierte Kriterien, die erfüllt werden müssen.

Wichtig: Bei der neuen Bundesförderung handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Bestehende Landes- oder Gemeindeförderungen bleiben von der Bundesförderung unberührt.

Wege zur Förderung
Ohne Energieausweis geht einmal gar nichts! Der erste Schritt besteht also in der Erstellung eines Energieausweises (Ausstellung wird ebenfalls gefördert!) und der Auflistung der geplanten Maßnahmen sowie der Energieeinsparungen. Nach der Einholung von Angeboten muss das Förderformular ausgefüllt werden. Dieses Formular gibt es bei allen Bausparkassen, was in der Praxis soviel bedeutet wie bei jeder Bank. Diese übernehmen auch eine Vorprüfung und reichen die Formulare ein.

Innerhalb weniger Tage soll es dann von den Bausparkassen die Info über die voraussichtliche Höhe der Förderung geben. Die rechtlich verbindliche Zusage kommt von der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) und zwar – laut Plan – binnen sechs bis acht Wochen. Nach Bezahlung der Rechnungen werden diese, wieder durch die Bausparkasse,  inklusive einer Ausführungssbestätigung an die KPC eingereicht, die nach einer Endprüfung der Endabrechnung die Förderung auszahlt.

Rasch zugreifen – oder?
Das Förderprogramm hat mit 14. April 2009 begonnen und soll bis Ende 2010 laufen – oder solange Geldmittel vorhanden sind. Das Motto „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“, gilt also auch hier, und so scheint es Sinn zu machen, möglichst rasch in den neuen Fördertopf zu greifen.

Allerdings warnen mittlerweile Experten die Konsumenten davor, in eine „Förderhysterie“ zu verfallen. Die genaue Planung der Sanierungsmaßnahmen erfordert eine intensive Vorbereitung und auch eine sorgfältige finanzielle Planung. Denn der finanzielle Löwenanteil der Sanierung, Förderung hin, Förderung her, liegt ja beim Privathaushalt.

Tipp: In der neuen „Energiewelt“ in der Blauen Lagune bei Wien hat die Raiffeisen Wien/NÖ, die sich schon lange auf den Förderbereich spezialisiert hat, eine umfassende und kostenlose Förderungs-Beratungsstelle eingerichtet, die für jedes einzelne Projekt (Neubau oder Sanierung) individuell über mögliche Förderungen und bestmögliche Kombinationen berät.

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