Wenn das Kind außerhalb der Praxisöffnungszeiten plötzlich hoch fiebert oder der Blutdruck der Oma in den Keller sackt, dürfte guter Rat in der Steiermark künftig leichter zu bekommen sein: Denn ab 1. April tritt die neue Regelung für den nächtlichen Bereitschaftsdienst der Ärzte in Kraft.
Montag bis Freitag von 19.00 bis 7.00 Uhr
Die landesweite Regelung wurde von Vertretern der steirischen Gesundheitsplattform und der Ärztekammer beschlossen, die Kosten für den freiwilligen Bereitschaftsdienst übernimmt das Land. Der Ärztenachtdienst ist jeweils Montag bis Freitag von 19.00 Uhr bis 7.00 Uhr früh besetzt und kann über das Rote Kreuz vor Ort und über die Rot-Kreuz-Zentrale unter der Telefonnummer 141 erreicht werden.
"Vertrags- und auch Wahlärzte mit im Boot"
Zwei Drittel der Allgemeinmediziner hätten sich bereits für diesen Dienst freiwillig gemeldet, hieß es vonseiten der steirischen Ärztekammer. "Sowohl Vertrags- als auch Wahlärzte sind mit im Boot", so Jörg Garzarolli, Obmann der Kurie niedergelassener Ärzte in der Kammer. Sie erhalten für ihre Dienste 150 Euro unabhängig von dem, was die Krankenversicherungsträger für die konkret erbrachten Leistungen in dieser Zeit bezahlen, heißt es aus dem Gesundheitsressort des Landes. Innerhalb von zwei Jahren will man den Dienst zu 90 Prozent flächendeckend im gesamten Bundesland anbieten können.
Zurzeit laufe noch die Anmeldung zum Bereitschaftsdienst in den insgesamt 94 steirischen Sprengeln. In den kommenden Wochen wolle man erste Erfahrungsberichte der Ärzte einholen und dann erste konkrete Zahlen zur bisherigen Flächendeckung präsentieren, hieß es vonseiten der Ärztekammer.
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