Falschwähleraffäre

Pariser Ex-Bürgermeister Tiberi vor Gericht

Ausland
03.02.2009 09:55
Wegen Wahlbetrugs müssen sich seit Montag der ehemalige Pariser Bürgermeister Jean Tiberi, dessen Ehefrau Xaviere und neun weitere Angeklagte in Paris vor Gericht verantworten. Ihnen wird vorgeworfen, in den Jahren zwischen 1995 und 1997 in die Wählerlisten des fünften Pariser Stadtbezirks nicht ansässige Bürger eingetragen zu haben. Der Prozess, der am 4. März enden soll, begann in Anwesenheit der Angeklagten und zahlreicher Politiker, die in dem Verfahren als zivile Nebenkläger auftreten.

Ans Tageslicht gekommen war die Falschwähleraffäre im April 1997, als das satirische Wochenblatt "Le Canard Enchaine" berichtete, die konservative Partei RPR (nunmehr UMP) habe 3.000 bis 4.000 Personen illegal in die Wählerlisten des 5. Stadtbezirks eingeschrieben. Mehrere Kandidaten bei den Kommunalwahlen von 1995 und bei den Parlamentswahlen von 1997 hatten darauf Anzeige erstattet und treten nun in dem Prozess als zivile Nebenkläger auf.

Wohungen, Jobs und Kindergartenplätze in Aussicht gestellt
Gerichtsermittlungen zufolge soll Tiberi - er trat 1995 die Nachfolge von Ex-Präsident Jacques Chirac an der Spitze der Pariser Stadtverwaltung an und blieb bis 2001 im Amt - ein illegales System auf die Beine gestellt haben, das nicht im 5. Pariser Bezirk ansässige Bürger dazu angeregt haben soll, sich in die dortigen Wählerlisten einzuschreiben, um der RPR den Wahlsieg zu sichern. Im Gegenzug dafür habe man den Wählern Sozialwohnungen, Kindergartenplätze oder Jobs bei der Gemeinde versprochen.

Die Ermittlung ergaben, dass im Parlamentswahljahr 1997 insgesamt 7.228 Falschwähler in die Listen des fünften Stadtbezirks eingetragen waren, wovon sich 3.315 an der Parlamentswahl beteiligten. Jean Tiberi gewann die Wahl mit 2.725 Stimmen Vorsprung auf seine sozialistische Gegenkandidatin Cohen-Solal.

Tiberi drohen ein Jahr Haft plus Geldstrafe
Die Anklage lautet auf Betrug. Tiberi, der 1995 die Nachfolge von Ex-Präsident Jacques Chirac an der Spitze der Pariser Stadtverwaltung antrat und bis 2001 im Amt blieb, und allen weiteren Angeklagten droht eine Höchststrafe von einem Jahr Haft sowie 15.000 Euro Strafgeld.

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