Westenthaler drohen im Fall eines Schuldspruchs laut Strafgesetzbuch theoretisch bis zu drei Jahre Haft. Realistischerweise wäre aber wohl von einer bedingten Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe auszugehen, da der BZÖ-Obmann keine Vorstrafen aufweist und somit als Ersttäter anzusehen wäre, was bei der Strafbemessung einen gravierenden Milderungsgrund darstellt.
Orange Prügel-Affäre
Hintergrund der Causa ist die sogenannte orange Prügel-Affäre, wobei die Justiz zunächst lediglich den früheren Leibwächter Westenthalers, Siegfried Kobal, verfolgt hat. Der Bodyguard wurde im März 2007 zu vier Monaten bedingter Haft verurteilt, weil er den ehemaligen Sprecher von Ex-Justizministerin Karin Gastinger höchst unsanft aus einem Lokal befördert hatte.
Dass Westenthaler und Brucker in Folge dieser tätlichen Auseinandersetzung nun ebenfalls vor dem Kadi gelandet sind, haben sie ihren Zeugenauftritten im Kobal-Prozess zuzuschreiben: Im Unterschied zu zahlreichen anderen Augenzeugen, die sich mehr oder weniger deutlich an einen Tumult oder zumindest an eine lebhafte Diskussion zwischen Westenthaler und dem früheren Gastinger-Sprecher rund um den vorangegangenen Parteiaustritt der vormaligen Justizministerin erinnern konnten, für den der BZÖ-Chef offenbar ihren Sprecher mitverantwortlich machte, hatte Westenthaler unter Wahrheitspflicht zu Protokoll gegeben, ihm sei "nichts aufgefallen von Tumulten, Schlägereien".
"Fröhlicher Abend" ist falsche Zeugenaussage
Er habe "einen sehr, sehr fröhlichen Abend verbracht", betonte Westenthaler. Das wertet die Staatsanwaltschaft Wien jetzt ebenso als falsche Zeugenaussage wie Bruckers Angaben, wonach im Lokal eine "sehr positive Stimmung" geherrscht habe und keine Handgreiflichkeiten stattgefunden hätten. Die beiden Angeklagten haben stets ihre Schuldlosigkeit beteuert.
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