Haft und Geldstrafe

Gerichtliches Nachspiel für Pegida-Redner (51)

Österreich
18.11.2015 15:03
"Jeder Moslem ist ein potenzieller Terrorist" - diese und ähnlich gelagerte Aussagen im Rahmen einer Pegida-Veranstaltung am Grazer Freiheitsplatz am Palmsonntag haben für den politischen Aktivisten Michael Stürzenberger am Mittwoch ein gerichtliches Nachspiel gehabt. Der 51-Jährige wurde wegen Verhetzung und Herabwürdigung religiöser Lehren zu vier Monaten bedingter Haft sowie einer Geldstrafe von 960 Euro verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Stürzenberger war im Frühjahr in Graz bei einem Pegida-"Spaziergang" als Gastredner aufgetreten. Bei seiner Ansprache soll er neben der Aussage "Jeder Moslem ist ein potenzieller Terrorist" auch den Koran als "das schlimmste Buch der Welt" bezeichnet haben, warf ihm die Anklage vor.

"Unschuldig, weil ich nur Tatsachen vermittle"
Der 51-jährige Deutsche, der auch Vorsitzender der Kleinpartei "Die Freiheit" ist, wehrte sich vor Gericht gegen die Vorwürfe: "Ich bin unschuldig, weil ich nur Tatsachen vermittle." Sein Ziel sei eine "intensive Aufklärung über den Islam", sagte er. "Wir haben nichts gegen Muslime als Menschen, wir wollen auch die gemäßigten Muslime aufklären", lautete seine Rechtfertigung. "Warum haben Sie das dann nicht so gesagt?", fragte Richterin Julia Riffl.

Der Staatsanwalt hakte besonders wegen der Äußerung, alle Moslems seien potenzielle Terroristen, nach. Er konfrontierte den Angeklagten mit dem Foto einer Hinrichtung, bei der auch unter den Opfern Muslime waren.

"'Jeder' ist keine Differenzierung, 'jeder' ist jeder"
"Sind das für Sie auch Terroristen?", fragte er und deutete auf die Leichen. "Das sind Sunniten und Schiiten, die töten sich gegenseitig", antwortete Stürzenberger. "Die Hingerichteten sind für Sie auch potenzielle Terroristen?", gab der Ankläger nicht nach. "Der radikale Islam wird viel zu wenig kritisiert, auch in Österreich. Aber Sie haben von allen Moslems gesprochen. Was ich Ihnen vorwerfe, ist die Hetze - wenn Sie damals differenziert hätten, würden wir nicht hier sitzen", so der Jurist. Er habe durchaus differenziert, wollte sich der 51-Jährige rechtfertigen, doch die Richterin meinte lapidar: "'Jeder' ist keine Differenzierung, 'jeder' ist jeder."

Stürzenberger wurde schließlich zu bedingter Haft sowie einer Geldstrafe verurteilt. Der Deutsche erbat sich drei Tage Bedenkzeit, auch der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

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