Das freie Wort

Das Urteil im Kurz-Prozess

Das Urteil sollte vor allem ein Anlass für Sebastian Kurz sein, darüber nachzudenken, ob er nicht dringend seinen Anwalt wechseln sollte. Schon vor seiner Aussage im U-Ausschuss wird er sich ja mit seinem Anwalt beraten haben. Und man hätte durchaus auch die Strategie verfolgen können, dass Postenbesetzungen für wichtige Funktionen seit gefühlt ewigen Zeiten so gehandhabt werden, dass Regierungschefs vor allem Personen einsetzen, die ihnen persönlich vertraut sind, weil das auch menschlich nachvollziehbar ist. Und das hätte man im U-Ausschuss auch so kommunizieren können, zumal die Tatsache, dass es so war, auch durch stichhaltige Indizien, etwa durch Chats mit Herrn Schmid, belegt war. Das ganze Herumeiern, dass man ja nur informiert, aber nicht involviert war, wäre somit nicht nötig gewesen. Und dass man im Prozess noch dieses unwürdige Schmierentheater um das angebliche Bewerbungsgespräch mit den beiden Russen inszeniert hat, nur um Schmid unglaubwürdig dastehen zu lassen, war auch nicht wirklich hilfreich. Das ist gehörig in die Hosen gegangen und war eher kontraproduktiv. Das war offensichtlich auch dem Richter berechtigterweise zu viel, und er verhängte dafür die gerechte Strafe. Die 8 Monate bedingt hat Herr Kurz nicht nur, aber doch zu einem großen Anteil seinem Anwalt zu verdanken!

Gerhard Hintermeier, St. Pölten

Erschienen am So, 25.2.2024

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