Es dürfte Herrn Van der Bellen offensichtlich nicht auffallen, dass er das demokratische Prinzip wiedermal mit beiden Füßen tritt. Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus, so der Art. 1 B-VG. Wenn der ÖVP und FPÖ bei der Wahl in Niederösterreich fast zwei Drittel der abgegebenen Stimmen zukommen, dann ist der Wählerwille klar erkennbar und eine Diskussion völlig überflüssig. Vielmehr sollte Kritik am politischen System stattfinden, anstatt Frau Mikl-Leitner zu rügen, weil die ÖVP mit der FPÖ koaliert, denn gerügt werden faktisch und letztendlich die Wähler, womit wiederum der Wählerwille ignoriert wird. Die FPÖ hat sich nicht selbst gewählt. Was erlaubt sich die österreichische Bevölkerung überhaupt, die FPÖ zu wählen? Die Gründe dafür, dass die ÖVP in Niederösterreich nicht mehr die absolute Mehrheit hat, sind durchaus vielschichtig, aber nicht unbedingt neu. Und nun weitergedacht an die Nationalratswahl 2024. Auch wenn der Bundespräsident bei der Ernennung des Bundeskanzlers frei ist in seiner Entscheidung, wäre es gegen den Willen der Bevölkerung, Herrn Kickl nicht als Bundeskanzler angeloben zu wollen, sollte die FPÖ die Stimmenmehrheit haben. Es wäre damit das demokratische Prinzip völlig unterlaufen. Wozu hätte der Wähler dann wohl seine Stimme am Wahlsonntag abgegeben? Wo kämen wir denn da hin, wenn ein Bundespräsident einer Demokratie nach eigenem Gutdünken über die Besetzung der Bundesregierung entscheidet. Ich bin ehrlich gesagt total schockiert über das Verfassungsverständnis unseres Herrn Bundespräsidenten, weil es sich absolut nicht mit dem Art. 1 unserer Bundesverfassung verträgt.
Mag. Gabriele Grassegger, Wien
Erschienen am Mo, 27.3.2023
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.