Albert Einstein sagte einst: „Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“ Das sagte er, bevor es die EU gab, denn sonst hätte er sich bezüglich menschlicher Dummheit etwas deftiger ausgedrückt. EU-Bürokraten lieferten nämlich jetzt, wie zu lesen ist, wieder ein Paradebeispiel an Dummheit. Da geht es um den Waldviertler Graumohn. Der wird einerseits von der EU als Ursprungsmarke geschützt. Ein EU-Zertifikat vom 13. 6. 1997, unterschrieben vom damaligen österreichischen EU-Landwirtschaftskommissar Franz Fischler, bestätigt die geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.) des Waldviertler Graumohns. Und wahrscheinlich gibt es für den Anbau auch EU-Fördergelder. Und andererseits kommen jetzt Agrarbürokraten der EU mit der tatsächlich ernst gemeinten Forderung daher, dass die Mohnbauern und die Produzenten von z. B. Mohnstrudel einen verpflichtenden Nachweis zu erbringen haben, dass weder in den Mohnkapseln noch in den Mohn-Spezialitäten Opium enthalten ist. Die Brüsseler „Fachleute“ haben wohl ein paar US-Kriegsfilme über Afghanistan samt Mohnfeldern gesehen, auf denen das Roh-Opium (auch für die USA) geerntet wird, und in ihrer geistigen Bescheidenheit meinen sie wahrscheinlich, dass Mohn ganz einfach Mohn ist und die Waldviertler Bauern den afghanischen „Opium-Baronen“ Konkurrenz machen wollen. Diese Brüsseler „Fachleute“ nennt ein österreichischer EU-Mandatar völlig zu Recht „einige Agrar-Hohlköpfe“.
Josef Höller, per E-Mail
Erschienen am Fr, 25.6.2021
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