Als Rechtsanwalt mit 35-jähriger Berufserfahrung, ehemaliger Abgeordneter zum Nationalrat und kurze Zeit auch Justizminister (seit 2005 parteifrei) ist es mir ein Anliegen, die Diskussion um die Befangenheit der „Grasser-Richterin“ Marion Hohenecker wie folgt zu kommentieren: Der Ehemann von Marion Hohenecker, der Richter des Landesgerichts Korneuburg Manfred Hohenecker, machte bereits Jahre vor Beginn der Hauptverhandlung aus seiner Meinung über Karl-Heinz Grasser kein Hehl, als er zum einen das Spottlied eines Musikerduos, das sich Karl-Heinz Grasser eingesperrt und von Mithäftlingen körperlich traktiert wünscht, weiterverbreitete und zum anderen alle Persönlichkeiten, die jemals für oder mit dem früheren Bundeskanzler Wolfgang Schüssel arbeiteten, als „für immer diskreditiert“ bezeichnete. Manfred Hohenecker ließ überdies über seinen Twitter-Account bereits 2015 in flagranter Verletzung der in einem ganz besonderen Ausmaß für Richter geltenden Unschuldsvermutung verlauten, Karl-Heinz Grasser wäre der Korruption im Sinn der später gegen diesen erhobenen Anklage schuldig und abstrakt sogar gefährdet, einem selbst ernannten Rächer wie einem Scharfschützen nach dem Vorbild einer „Tatort“-Sendung zum Opfer zu fallen. Nach der Strafprozessordnung ist ein Richter vom Verfahren ausgeschlossen, wenn Gründe vorliegen, die geeignet sind, seine volle Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit in Zweifel zu ziehen. Der Anschein der Befangenheit genügt. Der Schöffensenat unter der Vorsitzenden Hohenecker wies den gegen ihre Person erhobenen Ablehnungsantrag der Verteidiger trotz Anscheinsbefangenheit zu Beginn der Hauptverhandlung Ende 2017 ab. Am 4. 7. 2019, also rund eineinhalb Jahre später, wurde aber Manfred Hohenecker vom OGH als Disziplinargericht für vier gegen Karl-Heinz Grasser öffentlich vorgebrachte Hassbotschaften zu einer Geldstrafe in Höhe eines Monatsbezuges und zum Ersatz sämtlicher Verfahrenskosten verurteilt. Die gegen ihn verhängte Geldbuße einschließlich Kosten verminderte das Familieneinkommen des Ehepaars Hohenecker, betraf also auch die über Karl-Heinz Grasser urteilende Richterin zumindest indirekt selbst. Die Verurteilung Manfred Hoheneckers durch den OGH lässt seine weiteren Karrierechancen überdies gegen null tendieren. Üblicherweise lässt eine derartige Tatsache die Ehegattin eines solcherart disziplinierten Richters nicht kalt. Über Karl-Heinz Grasser hat also eine Richterin geurteilt, deren Familie durch die von ihrem Ehemann auf Karl-Heinz Grasser bezogenen Hasspostings erhebliche wirtschaftliche und ideelle Nachteile hinzunehmen hat. Karl-Heinz Grasser ist für die Nachteile der Familie Hohenecker kausal. Wenn die erwähnten Fakten keinen Grund bilden, die vom Gesetz geforderte volle Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit der Richterin in Zweifel zu ziehen, welche dann? Ganz abgesehen davon, würde selbst der Anschein der Befangenheit genügen, um Frau Hohenecker vom Verfahren auszuschließen. Sie selbst hätte sich daher spätestens nach Verhängung der Geldstrafe über ihren Ehegatten wegen Befangenheit aus dem Senat zurückziehen müssen, zog es aber trotz ihrer offenkundigen Befangenheit vor, das Verfahren mit dem bekannten vorläufigen Ergebnis weiterzuführen. Über dem Urteil vom 4. 12. 2020 schwebt schon allein aus diesem Grund ein Damoklesschwert, das in der Entscheidung des OGH über die Nichtigkeit des Verfahrens herabzufallen und das Urteil glatt durchzuschneiden droht. Nicht umsonst hat der OGH bereits im Disziplinarerkenntnis gegen Manfred Hohenecker zu seinen Lasten den Umstand als erschwerend angenommen, dass seine Taten zu einer Beeinträchtigung der Durchführung des von seiner Ehegattin geleiteten Strafverfahrens gegen Karl-Heinz Grasser geführt haben.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
Wie man inzwischen weiß, war die von der Kurz-Regierung groß angekündigte Ersparnis von einer Milliarde Euro durch Zusammenlegung der Krankenkassen, ...
Es war eines der Prestigeprojekte der Regierung von Kurz und Strache. Es wurde uns erklärt, dass dies eine Milliarde für die Versicherten bringt und ...
Die nun von maßgeblichen Stellen eingeleitete Diskussion über die von der Regierung Kurz aus parteipolitischen Überlegungen beschlossene Reform des ...
Die Zerschlagung der Gebietskrankenkassen hat doch nur einem Ziel der damaligen ÖVP-FPÖ-Regierung gedient: nämlich die SPÖ-FSG-Macht zu brechen. Es ...
So lautet die „Krone“-Schlagzeile vom 15. Juli. Sukzessive soll und wird das Rauchen in der Öffentlichkeit verboten! Aber wenn sich die Kassen der EU ...
Vorweg, ich bin kein Raucher! Was sich aber die EU erlaubt, ist eine Frechheit. Ständig werden Autofahrer, Raucher etc. zur Kassa gebeten. Sie selber ...
Jetzt will sich die EU auch noch unsere Tabaksteuer einverleiben. Diese Steuer wird der Gesamtmasse des Staatshaushaltes zugeführt und damit werden ...
Jedes Jahr die selben Schlagzeilen! Über manche Touristen, die immer noch glauben, dass Kühe lila sind, wundert man sich nicht mehr. Aber in diesem ...
Die malerischen Almen sind beliebte Ausflugsziele für Wanderer und Naturliebhaber. Eine Gefahr lauert dort: Kühe, die friedlich grasen und zugleich ...
So wichtig die Tatsache ist, angesichts der steigenden Zahlen von Menschen mit psychischen Problemen, die medizinischen Angebote auszubauen, sollte ...
Der Rechnungshof will die von der FPÖ gemeldeten EU-Wahlkampfkosten prüfen, da Ungereimtheiten aufgefallen sind. Die Kickl-Partei regt sich darüber ...
Sehr geehrter Herr Mölzer, Sie sprechen mir aus der Seele. Während bei anderen Nationen alle Spieler ihre Hymnen mitsingen, ist der österreichische ...
Kann mir jemand erklären, warum Österreich trotz „freiwilliger“ doppelter (!) EU-Budgetzahlung dennoch ein Defizitverfahren angehängt wird, ohne dass ...
Unglaublich, auf das Trinkgeld zuzugreifen! Was denken sich diese Menschen eigentlich? Sie sollten einmal selbst diesen Job bei dem Gehalt ausführen, ...
Ein Dienstwagen mit Swarovski-Steinen, was sagt man dazu? Dekadent bis zum geht nicht. Wie müssen sich die „normalen“ Arbeiter, Alleinerziehenden und ...
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.