Das freie Wort

Ein krasses Urteil?

Der Buwog-Prozess. Eine schier unendliche Geschichte. Auch dieser Prozess machte schon bis jetzt immer wieder deutlich, dass manche Politiker und Wirtschaftstreibende tatsächlich glauben, sie können sich alles erlauben und trotzdem ungestraft davonkommen. Im Falle Grasser, Meischberger und Hochegger wäre ein Freispruch oder lediglich eine Geldstrafe nur ein weiteres Armutszeugnis der heimischen Justiz gewesen. Das Urteil ist ja erwartungsgemäß noch nicht rechtskräftig. Gemessen am Betrug im großen Stil und immensen Schaden für die Steuerzahler, finde ich die Strafe nicht überzogen. Für keine von diesen Herrschaften. Noch dazu, wo doch ohnehin bei guter Führung noch ein paar Jahre Abzug zu erwarten sind. Selbst für regelmäßige Laien-Beobachter und Kenner des Skandals waren einfach zu viele Unstimmigkeiten und massenhaft unglaubwürdige Schutzbehauptungen nicht zu übersehen. Wer legal handelt, braucht nun mal keine Mittelsmänner, Briefkastenfirmen oder Konten in Liechtenstein oder in anderen Betrugsparadiesen auf der Welt. Ehrlich gesagt, hat mir gefallen, dass die Richterin das genau so sieht. Zudem verwies sie auch auf zu viele Unstimmigkeiten und haltlose Schutzbehauptungen. Und darauf, dass die Konten in Liechtenstein eindeutig auf Grasser zurückzuführen sind. Und wenn Grasser heute immer noch wissen will, dass er unschuldig ist, dann wird man wieder schmerzhaft daran erinnert, wie viele Jahre dieser Mann eigentlich schon die Justiz und die Bevölkerung zum Narren hält. Und es werden noch einige Jahre dazukommen, in denen er und die anderen Hauptangeklagten uns auf den sprichwörtlichen Keks gehen werden. Denn natürlich gehen die Herren Grasser, Meischberger und Hochegger in Berufung. Hat etwa tatsächlich jemand etwas anderes erwartet, als dass die all ihre Urteilsverzögerungsmöglichkeiten in vollem Ausmaß ausschöpfen?

Christian Stafflinger, Linz

Erschienen am Mo, 7.12.2020

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