Eine wirklichkeitsfremde und uneinsichtige Rechtsprechung ist dran schuld, wenn demnächst die Verbotstafeln auf den Wanderwegen einen neuen, rot leuchtenden Farbklecks bilden werden (ein Tiroler Bauer muss dem Witwer einer unvorsichtigen Hundehalterin nach einer tödlichen Kuhattacke einen Batzen Geld zahlen). Die Bauern als Deppen der Nation: Weil wir Stadtmenschen die Wölfe so sehr lieben, müssen Bauern ihre Weidetiere durch unfinanzierbare Zäune schützen. Weil der Biber so entzückend ausschaut, müssen Waldbauern akzeptieren, dass durch den Biber-Dammbau in flachen Gegenden der Grundwasserspiegel steigt und die Fichten am nassen Grund eingehen. Wegen möglicher Unfälle von Mountainbikern müssen sie ihre Forstwege regelmäßig auf gefallene Bäume kontrollieren. Es fehlte noch, dass sie blechen müssen, wenn ein Freeclimber aus einer zum Besitz gehörenden Felswand stürzt, weil die Wand nicht abgezäunt war. Natürlich hat der Tourismus versucht, durch gemeinsam vereinbarte Biker-Strecken, Rad- und Reitwege etc. ein gesichertes Haftungsverhältnis zu schaffen. Aber wo bleibt dann die freie Natur, wie sie in unserem Österreich uns allen zur Verfügung stehen könnte? Werden wir nur mehr auf eingezäunten Wegen (wegen der starken Benützung natürlich auch geschottert!) wandern können? Wird die „freie“ Natur zu einer „Sportstätte“ mit begrenztem Platzangebot und eingeschränktem Zeitlimit verkommen? Ist nicht Menschen einer aufgeklärten Gesellschaft ein gewisses Maß an Eigenverantwortung zuzumuten? Hundebesitzern sei im Übrigen Folgendes geraten: Bei Durchquerung von Weidegebieten ist der Hund an die kurze Leine zu nehmen. Bei einem Kuhangriff lässt man den Hund sofort frei, das Rind geht nur auf den Hund und nicht auf den Menschen los. Jeder Hund (vielleicht mit Ausnahme eines „Diwan“-Mopses) ist fähig, einer Kuh auszuweichen. Außerdem hat man beim Wandern immer einen kräftigen Stock mit, mit dem man – unter lautem Schreien – eine Attacke abwehren kann.
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