Der EuGH hat mit dem Urteil deutlich gemacht, dass in der EU das Recht die Basis der Zusammenarbeit zwischen den europäischen Staaten bildet, und nicht – wie in vorigen Jahrhunderten – die Macht des Stärkeren. Artikel 18 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) stellt explizit klar, dass jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verboten ist. Die geplante deutsche Pkw-Maut stellt eine solche Diskriminierung dar. Alle Halter von in Deutschland bzw. im Ausland zugelassenen Fahrzeugen sollten die Maut entrichten. Den Haltern von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen – bei denen es sich zum weit überwiegenden Teil um deutsche Staatsbürger handelt – sollte jedoch eine Steuerentlastung bei der Kraftfahrzeugsteuer in Höhe der Mautabgabe zugutekommen. Durch diese kombinierten Maßnahmen hätte die Pkw-Maut in ihrer konkreten Anwendung regelmäßig nur die Halter von in anderen Mitgliedstaaten zugelassenen Fahrzeugen – bei denen es sich fast ausschließlich um nichtdeutsche Staatsbürger handelt – wirtschaftlich belastet. Daher liegt – wie der EuGH zu Recht ausführt – eine mittelbare Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit vor. Die Bundesrepublik Deutschland hat somit unter anderem gegen ihre Verpflichtung aus Artikel 18 AEUV verstoßen. Der EuGH hat in diesem juristischen Streit zwischen der deutschen und der österreichischen Regierung nun ein Urteil gesprochen. Mehr ist nicht passiert. Wenn ich im Internet jetzt hämische antideutsche Kommentare lese, die teilweise die Schwelle zur Fremdenfeindlichkeit überschreiten, scheint es noch ein weiter Weg zu sein, bis die europäische Idee auch in der Bevölkerung angekommen ist.
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