Beim 2. Verhandlungstag im Verfahren Kahr/Gutzwiller am 10. Jänner 2019 in Bludenz war ich ganztägig persönlich anwesend und kann mir nicht erklären, dass lediglich sogenannte Zeugen zugunsten der Beklagten zugelassen wurden, die auf Gerüchte und Hörensagen bezogene Aussagen tätigten, ohne einen einzigen Namen zu nennen oder irgendeinen Beweis liefern zu können oder zu müssen. Was sagt es jedoch über die Objektivität von Richtern und unser Rechtssystem aus, wenn es zu genügen scheint, Gerüchten und unbewiesenen Vermutungen Glauben zu schenken, um dann sozusagen „guten Glaubens“ (laut Urteilsbegründung) gar nicht umhinzukönnen, die angeschwärzten Personen ohne Beweise straflos zu beleidigen und ihren Ruf zu zerstören sowie Charly Kahr und Annemarie Moser-Pröll massiv zu diskreditieren und zu diskriminieren? Im Umkehrschluss wäre dies ein Freibrief dafür, wen auch immer wofür auch immer zu beschuldigen, sei es des Mordes oder der Vergewaltigung – sofern man durch Gerüchte nur überzeugt genug davon ist. Wird eine Unwahrheit jedoch zur Wahrheit, je glaubwürdiger sie weiterverbreitet wird? So drängt sich in Zusammenschau aller Vorkommnisse und selbstverständlich „in gutem Glauben“ unweigerlich der Gedanke auf, dass die #MeToo-Bewegung einen willkommenen Anlass bot, alte Rechnungen zu begleichen, schwelende und tiefsitzende Hass-, Wut- und Neidgefühle bezüglich vermeintlicher Benachteiligungen zu thematisieren und in einem Rundumschlag auszuleben. Selbst die während ihrer größten Siegeszeit erfolgten Morddrohungen gegen Annemarie Moser-Pröll (ohne Ermittlungsergebnis) dürften somit eine völlig neue Bedeutung erhalten.
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