Das freie Wort

Genau genommen

Aktienkäufer gehen immer eine Wette ein, bei der sie gewinnen oder aber auch verlieren können. Dass der Staat (= die Allgemeinheit) sich erlaubt, bei dieser Wette entstandene Gewinne mit einer Steuer (Kursgewinnsteuer) zu belegen, ist doch nur legitim. Wo doch Steuern nicht sofort einen erkennbaren Gegenwert für den Einzelnen haben, aber dem Allgemeinwohl in vielfältigster Weise zugute kommen. Warum sollten aus diesem Grund ausgerechnet Kursgewinne, die für den Anleger ja ein arbeitsloses Einkommen darstellen, steuerfrei sein, aber jedes Erwerbseinkommen durch die Lohn- und Einkommenssteuer mit fast der Hälfte der erarbeiteten Beträge versteuert werden?

Thomas Kornfeind, Ebersdorf

Erschienen am So, 5.8.2018

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