Seinen Führerschein ist der 23-jährige Raser, der auf der Pinzgauer Straße mit 211 km/h gemessen wurde, los. Weil er mehr als 111 km/h zu schnell war, hätte ihm die Polizei eigentlich das Auto abnehmen können. Aber: Bei Leasingautos sei das generell rechtlich gar nicht machbar, erklärt das Land Salzburg auf „Krone“-Anfrage.
Nicht durchführen konnte die Polizei die angedachte Beschlagnahmung des Autos eines 23-jährigen Rasers, der in der Nacht auf Freitag mit 211 km/h in Saalfelden unterwegs war. Denn die Bezirkshauptmannschaft gab den Beamten dazu kein Okay.
Also nahmen die Polizisten dem Raser den Führerschein ab und untersagten die Weiterfahrt. „Was noch auf ihn zukommt, ist Behördensache und hängt auch mit der Vorgeschichte des Lenkers zusammen“, so die Polizei.
Dass es mit dem Beschlagnahmen gar nicht so einfach sei, bestätigte auch das Land Salzburg auf „Krone“-Anfrage: „Die Eigentumsverhältnisse entscheiden darüber, ob ein Fahrzeug beschlagnahmefähig ist.“ Im Falle des 23-jährigen Rasers habe es sich um ein Leasingfahrzeug gehandelt – und da sei das eben nicht machbar.
Juristisch möglich sei aber, dass der Fahrer für sein Leasingauto gesperrt wird. Demnach könnte der Mann damit generell nicht mehr legal fahren. Das entscheide aber das Verwaltungsstrafverfahren.
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