Tod nach Infarkt

Beklagter sieht Schuld beim Toten

Steiermark
22.12.2017 11:38

Zu wenig Hilfe? Jede Menge Gesprächsstoff birgt der Tod von Erich S. Der damals 57-Jährige begab sich am 10. August 2015 wegen einer Magenverstimmung mit Druckgefühl und Schmerzen zu seinem Hausarzt. Dort erlitt er einen Herzinfarkt, fünf Tage später starb er. Das ausgesprochene Urteil wird vom Arzt angefochten.

Das Landesgericht Leoben hat mit Teil- und Zwischenurteil vom 7. November 2017 entschieden, dass das Klagebegehren der Witwe dem Grunde nach zu Recht besteht. So soll der Arzt eine unzureichende Reanimation durchgeführt haben, die am nächsten Tag zum Hirntod von Erich S. wegen Sauerstoffmangels führte. Der Beklagte erhob gegen das Urteil nun Berufung, die Begründung liest sich mehr als ungewöhnlich.
So führte der Arzt aus, dass Herr Erich S. aufgrund seines Lebensstils, er war Raucher und hatte Übergewicht, eine Sorglosigkeit in eigenen Angelegenheiten getroffen hätte und dieser selbst seinen Herzinfarkt herbeigeführt habe. "Für die Witwe ist das ein Schlag ins Gesicht", betont Dr. Karin Prutsch, die Anwältin der Betroffenen, die umgehend eine Berufungsbeantwortung erstattet hat.

Ein Sachverständigengutachten, das vom Gericht in Auftrag gegeben wurde, bestätigte, dass der Tod durch eine Sauerstoffunterversorgung des Gehirns im Rahmen der unzureichenden Reanimation des Arztes und nicht durch den Herzinfarkt herbeigeführt wurde. "Für meine Mandantin ist es nicht nachvollziehbar, dass der Beklagte versucht, die Verantwortung auf diese Art und Weise von sich zu schieben", führt Prutsch weiter aus.

Alexander Petritsch, Kronen Zeitung

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