Mit Stand Anfang Oktober leben 3175 Personen trotz rechtskräftig negativem Asylbescheid weiter in Österreich. Obwohl die Illegalen unsere Gesetze de facto ignorieren, wird der Steuerzahler weiter zur Kasse gebeten. Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) fordert nun per neuem Gesetzesentwurf die Streichung der Grundversorgung.
Sie haben alle negative Bescheide erhalten und kein Anrecht auf sogenanntes humanitäres oder subsidiäres Bleiberecht - und trotzdem leben 3175 abgelehnte Asylwerber jetzt als Illegale weiter auf unsere Kosten. Denn der Steuerzahler kommt für ihre monatliche Grundversorgung von 320 Euro pro Person bzw. 40 Euro Taschengeld auf. Diese Millionen will der Innenminister nun einsparen.
"Bei den Abschiebungen sind wir heuer Europameister"
"Bei den Abschiebungen sind wir heuer Europameister. Wir müssen aber auch bei diesen Fällen sehr klar Haltung zeigen. Die All-Inclusive-Mentalität rechtskräftig illegal Aufhältiger in Österreich auf Kosten der Steuerzahler ist obszön!", so Sobotka zur "Krone".
In einem neuen Gesetzesentwurf wird nun die Streichung der Grundversorgung vorgeschlagen. Die Signale von SPÖ-Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil seien positiv.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).