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Auch Stadt Kapfenberg sagt Silvester-Feuerwerk ab

Steiermark
30.12.2015 20:23

Immer mehr Orte und Städte entschließen sich wegen der vorherrschenden Trockenheit - der Dezember 2015 war der niederschlagsärmste seit 1865 - dazu ihre geplanten Feuerwerke abzusagen und private Knallereien zu verbieten. In Kapfenberg etwa wurde jetzt das offizielle Feuerwerk auf der Burg Oberkapfenberg gestrichen. Bei Missbrauch warten hohe Strafen!

"Es wäre aufgrund der Trockenheit viel zu gefährlich gewesen, ein Feuerwerk auf der Burg Oberkapfenberg abzuschießen", heißt es aus dem Rathaus der Stadt Kapfenberg. Ähnliche Entscheidungen hatten ja im Laufe dieser Woche bereits die Verantwortlichen am Lachtal und in der Stadt Judenburg getroffen.

Wie berichtet, sind in einigen Gemeinden wie Weiz gar keine Raketen erlaubt. In vielen Bezirken ist offenes Feuer und Rauchen in Wäldern und Waldnähe verboten - in den Verordnungen der Bezirkshauptmannschaften Murtal, Weiz, Liezen und Südoststeiermark wird zudem dezidiert das Verwenden von Feuerwehrskörpern untersagt.

Ein Dezember der Rekorde
Kein Wunder, denn laut ZAMG war der Dezember 2015 österreichweit der niederschlagsärmste seit dem Jahr 1865 und der sonnenreichste seit Aufzeichnungsbeginn 1925. Den Temperaturhöchstwert dieses Monats erreichte übrigens Deutschlandsberg bereits am 1. Dezember mit warmen 17,9 Grad. Auch auf den Bergen erlebten die Österreicher den wärmsten Dezember der Messgeschichte, teilweise war es oben sogar erheblich wärmer als in den Tälern

Es drohen hohe Geldstrafen
Dort, wo das Abschießen von Raketen noch erlaubt ist, gelten laut Polizei die gängigen Regeln. Bei Missbrauch drohen hohe Geldstrafen bis zu 10.000 Euro oder Freiheitsstrafen bis zu sechs Wochen. Feuerwerkskörper der Kategorie F1 (z. B. Knallerbsen) dürfen von Personen ab dem vollendeten zwölften Lebensjahr verwendet werden, jedoch nicht bei Menschenansammlungen, in der Nähe von Kirchen, Tierheimen und Altersheimen. Jene der Kategorie F2 dürfen nicht unter 16 Jahren und nicht im Ortsgebiet geschossen werden, ebenso wenig vor bereits erwähnten sensiblen Gebieten. Feuerwerkskörper der Kategorie F3 und F4 dürfen nur von Experten besessen und gezündet werden. Pyrotechnische Gegenstände ohne Kennzeichnungen sind ohnehin ganz verboten.

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