Eigentlich waren sie Freunde, doch ein Schulbusfahrer wollte offenbar mehr. Eines Tages packt er die Schülerin, zerrt sie auf eine öffentliche Toilette und vergewaltigt sie. In Graz wurde der Steirer jetzt (nicht rechtskräftig) zu drei Jahren Haft verurteilt.
„Sie ist jeden Tag mit ihm im Schulbus gefahren. Sie hat ihm vertraut“, sagt Staatsanwältin Sophie Kickmayer am Mittwoch beim Prozess in Graz. Eines Tages bat sie ihn dann, sie bei der Schulleitung zu entschuldigen, weil sie keine Lust auf das Nachmittagsprogramm im Gymnasium hatte. Dann lud er sie auf einen Kaffee ein.
„Kurz darauf, bei einem Besuch auf einer Aussichtsplattform, gestand er ihr seine Liebe. Er küsste und betatschte sie“, führt die Staatsanwältin aus. Vollkommen geschockt setzte sich die junge Frau nicht zur Wehr. „Sie sagte später aus, dass sie so ein Gefühl noch nie gehabt hatte. Sie war wie paralysiert.“
Er gestand ihr seine Gefühle und küsste sie. Sie war nicht in der Lage, sich zu wehren. Sie war wie paralysiert.
Staatsanwältin Sophie Kickmayer
Auf dem Rückweg zum Bus hat der Steirer dann laut Anklage plötzlich ihren Namen geschrien und sie in eine öffentliche Toilette gezerrt. „Er sperrte zu und vergewaltigte sie.“ Erst eine Woche nach dem Vorfall vertraute sich die Schülerin weinend ihrer besten Freundin an.
Der Angeklagte leugnet vor dem Schöffengericht den brutalen Übergriff. „Die Initiative ging allein vom Opfer aus“, erklärt die Verteidigerin. Schon auf der Bank an der Haltestelle hätte die Schülerin anzügliche Bemerkungen ihm gegenüber gemacht. „Auch die sexuellen Anspielungen gingen nur vom Opfer aus.“ Warum sollte er aus dem Nichts kurz vor der Pensionierung so etwas tun. „Ihm wurde die Lebensgrundlage entzogen.“
Die Initiative und die sexuellen Anspielungen gingen nur vom Opfer aus.
Die Verteidigerin
Seine DNA auf ihrem Ohrring erklärt die Anwältin damit, dass es naheliegend sei, dass es beim Sprechen zu einer Übertragung von Speichel kam, oder die Schülerin den Ohrring an seiner Kaffeetasse rieb, als er am WC war. Eine körperliche Annäherung stellte sie in Abrede. „Alles Schutzbehauptungen“, betonte die Anklägerin.
Das Schöffengericht glaubte dem Mädchen zweifelsfrei und verurteilte den 58-Jährigen anklagekonform zu drei Jahren Gefängnis. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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