In der Tiroler Landeshauptstadt Innsbruck brannte am Donnerstag eine Wohnung im fünften Stock eines Mehrparteienhauses vollständig aus. Die Feuerwehr löschte, konnte schwere Schäden allerdings nicht verhindern.
Gegen 7.10 Uhr wurde die Berufsfeuerwehr zu dem Wohnungsbrand in der Defreggerstraße gerufen. Eine Wohnung im fünften Stock eines Mehrparteienhauses stand in Brand. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich glücklicherweise keine Personen darin, verletzt wurde daher niemand. Die Einsatzkräfte rückten mit schwerem Atemschutz vor und konnten das Feuer rasch löschen.
Durch das Feuer wurde die gesamte Wohnung zerstört und ist nun unbewohnbar.
Die Polizei in einer Aussendung
Brand brach in Abstellraum aus
Dennoch wurde die Wohnung durch das Feuer komplett zerstört und ist laut Polizei nicht mehr bewohnbar. Vermutlich dürften die Flammen in einem Abstellraum in der Küche ausgebrochen sein, die genaue Ursache ist noch unklar. „Eine vorsätzliche Herbeiführung des Brandes konnte ausgeschlossen werden“, konkretisieren die Ermittler.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.