Muss ich Diskriminierung hinnehmen, wenn ich etwa meine erkrankte Mutter pflege, in Karenz bin oder Elternteilzeit in Anspruch nehme? Nein, wie Dunja Krobath, Expertin für Frau, Beruf und Familie in der Arbeiterkammer Steiermark, hier aufzeigt.
Gleichbehandlung heißt, dass Menschen unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft, ethnischer Zugehörigkeit, sexueller Orientierung, Religion/Weltanschauung oder Behinderung gleiche Rechte haben und nicht wegen eines oder mehrerer dieser Merkmale schlechter behandelt werden dürfen als andere Menschen. Dieses Recht gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Arbeitsplatz und in vielen Bereichen, die damit zusammenhängen.
Neu hinzugekommen ist ein Verbot der Benachteiligung wegen Betreuung und Pflege. Keine Person darf beispielsweise wegen der Inanspruchnahme von Elternkarenz, Elternteilzeit aber auch Pflegefreistellung diskriminiert werden.
Entscheidung im Einzelfall
Welche rechtlichen Folgen eine Diskriminierung hat, hängt vom Einzelfall ab. Im Regelfall ist der tatsächlich erlittene Schaden wie auch die persönliche Beeinträchtigung, die man erlitten hat, zu ersetzen.
Beschäftigte, die ein Verfahren wegen Diskriminierung in die Wege leiten, dürfen als Reaktion darauf weder gekündigt oder sonst benachteiligt werden. Dasselbe gilt auch für Zeugen oder Auskunftspersonen.
Bei Fragen kann man sich an die Arbeiterkammer Steiermark oder die Gleichbehandlungsanwaltschaft wenden.
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