AK-Service-Tipp

Urlaubsstorno: Worauf muss ich achten?

Steiermark
10.12.2025 05:59
Porträt von Steirerkrone
Von Steirerkrone

Ob Skifahren oder Fernreise in südlichere Gefilde: Viele Steirer brechen im Winter gerne in den Urlaub auf. Doch gerade in den kalten Monaten ist die Gefahr groß, vor Reiseantritt zu erkranken. Dann beginnt oft der Kampf um Stornierung des Urlaubs. Was es dabei zu beachten gilt, erklärt AK-Konsumentenschutz-Expertin Bettina Auner.

Der Urlaub ist gebucht, die Freude groß. Doch dann kommt etwas Unvorhergesehenes, wie eine Erkrankung, dazwischen. Bei Pauschalreisen sind die Stornierungen in den AGB geregelt, da richten sich die Sätze nach dem Zeitpunkt der Stornierung. Das kann aber von Veranstalter zu Veranstalter unterschiedlich sein. Bei Einzelbuchungen liegt es im Ermessen der Unterkunftgeber, ob und bis wann eine kostenlose Stornierung möglich ist.

Reiseversicherung schafft Sicherheit
Man sollte die Stornobedingungen genau prüfen. Kostenlose Stornierungen sind für Pauschalreisende bei unvorhersehbaren Umständen am Urlaubsort wie Feuer, Wasser, Erdbeben, Muren usw. möglich. Der Abschluss einer Reiseversicherung kann sinnvoll sein. Zuerst sollte geprüft werden, ob man bereits über eine Mitgliedschaft oder einen Kreditkartenvertrag versichert ist. Bei einer Versicherung via Kreditkarte ist es empfehlenswert auf Bedingungen wie regelmäßige Verwendung bzw. Bezahlung der Reise mit der Karte zu achten.

Eine Überprüfung der versicherten Stornogründe ist auch ratsam, denn bei den meisten Versicherungen gibt es neben den üblichen Stornogründen wie unerwartete schwere Erkrankung auch erweiterte Stornogründe.

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