Um Dörfer zu entlasten

Wintersaison: Tirol hilft sich mit Abfahrverboten

Tirol
08.12.2025 14:00

Wenn in wenigen Wochen die Wintersaison so richtig in die Gänge kommt und die Urlauberlawine anrollt, will sich Tirol erneut mit Abfahrverboten und Dosierampeln helfen. Dadurch soll gesichert werden, dass Einheimische durch den Verkehr möglichst wenig Einschränkungen spüren.

Die Abfahrverbote für den Ausweichverkehr werden auf ausgewählten Strecken im niederrangigen Straßennetz gelten – also auf Gemeindestraßen und L-Landesstraßen. Sie verhindern, dass alle, die nicht zu Anrainer-, Ziel- oder Quellverkehr gehören, Staus auf den Hauptverkehrsrouten umgehen und stattdessen in den Dörfern für Chaos sorgen.

Vier Bezirke und Areal um das Wipptal betroffen
In den vier Bezirken Reutte, Imst, Schwaz und Kufstein treten sie mit Samstag, 20. Dezember, in Kraft und gelten bis einschließlich Ostermontag, 6. April, jeweils an den Wochenenden und Feiertagen zwischen 7 und 19 Uhr. Wegen der Baustelle auf der Luegbrücke sind zwischen 27. Dezember und 1. März außerdem Abfahrverbote im Großraum Innsbruck sowie im Wipptal in Kraft. Darüber hinaus kommen an neuralgischen Punkten wieder Dosierampeln zum Einsatz.

Das Land gibt Antworten
Fahrverbote für den Ausweichverkehr

Für wen gelten die Fahrverbote?
Betroffen sind ausschließlich jene Fahrzeuge, die die Straßen als Ausweichroute nutzen. Die Fahrverbote gelten für alle Fahrzeugarten und für einheimische und ausländische Fahrzeuge gleichermaßen.

Wer ist von den Fahrverboten ausgenommen?
Der Ziel-, Quell- und AnrainerInnenverkehr: All jene, die ihr Ziel (z. B. Wohnort, Urlaubsort, Warenanlieferung) ausschließlich über diese Straßen erreichen können, sind vom Fahrverbot ausgenommen.

Wann gelten die Fahrverbote?
Von 20. Dezember 2025 bis inklusive Ostermontag, 6. April 2026;
Im Großraum Innsbruck von 27. Dezember 2025 bis 1. März 2026;
immer an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von 7 bis 19 Uhr.

Wo gelten die Fahrverbote?
Auf ausgewählten Straßen des niederrangigen Straßennetzes in den Bezirken Imst, Kufstein, Reutte, Schwaz und Innsbruck-Land. Eine Übersicht: www.tirol.gv.at/fahrverbote

Um zu kontrollieren, dass die Fahrverbote auch wirklich eingehalten werden, stellt das Land Tirol Mittel für geschultes Personal zur Verfügung, das zusammen mit der Verkehrspolizei entsprechende Kontrollen durchführt. Bei Bedarf würden diese Kontrollpunkte optimiert und nachgeschärft, erklärt Landeshauptmann Anton Mattle. Im Winter 2024/25 wurden im Zuge der Kontrollen rund 250.000 Fahrzeuge auf die Hauptverkehrsrouten zurückgewiesen, in der vergangenen Sommersaison waren es rund 516.000.

Zitat Icon

Mein Appell an alle Durchreisenden: Bleiben Sie auf den Hauptverkehrsrouten und nehmen Sie Rücksicht auf unsere Dörfer, unsere Bevölkerung und unser Land.

Landeshauptmann Anton Mattle

„Durchsetzung ist nicht immer einfach“
Verkehrslandesrat René Zumtobel ergänzt, dass die meisten Verkehrsteilnehmer zwar Verständnis für die Maßnahmen hätten, es aber immer wieder auch zu Diskussionen komme: „Die Durchsetzung der Fahrverbote vor Ort ist nicht immer ein einfaches Unterfangen – zumal länger dauernde Aufklärungsgespräche erneutes Staupotenzial mit sich bringen können.“ 

Zumtobel fordert zudem, dass die Anbieter von Navigationssoftware künftig verpflichtet werden, Fahrverbote auszuweisen und diese Routen nicht als Alternativen vorzuschlagen. „Die meisten vertrauen auf das Navi und verstoßen nicht absichtlich gegen die Fahrverbote.“

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