Da hat wohl wer zu viel getankt, aber eben nicht in das Auto: Ein kurioser Fall rund um eine alkoholbedingte Geldstrafe beschäftigte kürzlich das Landesverwaltungsgericht Salzburg. Dabei lieferte die Betroffene dem Gericht eine kreative Erklärung.
Laut Sachverhalt war eine Frau am 22. Juli 2025 mit ihrem Auto im Flachgau unterwegs. Weil ihr der Treibstoff ausging, blieb sie mit ihrem Wagen liegen. Passanten halfen ihr, den Pkw zum Parkplatz eines Restaurants zu schieben.
Alko-Tester zeigte zwei Promille an
Kurz danach ging ein Notruf ein. Inhalt: Eine betrunkene Frau sei mit dem Auto zu dem Lokal gefahren. Polizisten trafen später ein und führten einen Alko-Test durch. Ergebnis: zwei Promille. Und die Folge: 1800 Euro Strafe von der Behörde. Dagegen reichte die Frau Beschwerde ein und lieferte eine kreative Erklärung: Sie habe aus Panik und Scham nach dem Vorfall mehr als eine halbe Flasche Wodka getrunken – vor der Fahrt aber nicht.
Unglaubwürdig, befand das Gericht. Zwischen Sprit-Vorfall und Alko-Test vergingen nur 26 Minuten – zu wenig Zeit, um sich zwei Promille anzutrinken. Aber die Strafe wurde auf 1600 Euro reduziert.
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