Mit 1. Jänner 2026 soll die neue steirische Wolfsverordnung in Kraft treten – aktuell liegt sie in Begutachtung. Die Naturschutzorganisation WWF übt nun scharfe Kritik am Regelwerk und nennt es „rechtswidrig“.
Das Erlegen von Problemwölfen soll durch die neue Wolfsverordnung in der Steiermark weiterhin möglich sein. Aktuell hat die Landesregierung die neue Regelung gerade in Begutachtung geschickt – mit 1. Jänner soll sie dann in Kraft treten. Heftige Kritik dagegen kommt jetzt vom WWF. Die Naturschutzorganisation bezeichnet die Vorgehensweise der Landesregierung als höchst fragwürdig. „Die geplante Verordnung widerspricht den europäischen Rechtsvorgaben und dem Steiermärkischen Naturschutzgesetz, das Einzelfallprüfungen vorsieht“, sagt Experte Christian Pichler.
Abschüsse, die weder fachlich noch rechtlich gerechtfertigt sind
Laut Verordnung können nämlich Wölfe auch ohne individuelle Identifizierung getötet werden, sobald ein Zusammenhang mit einem Nutztierriss auch nur vermutet wird. „Sie ignoriert grundlegende Schutzvorgaben für den Wolf und erlaubt Tötungen, die weder fachlich noch rechtlich gerechtfertigt sind“, fährt Pichler fort. Laut EU-Recht ist der Abschuss der Raubtiere nur in Ausnahmefällen erlaubt und muss nachweislich den Bestand schonen. „Die steirische Verordnung erfüllt diese Anforderungen nicht. Gleichzeitig ist das Monitoring anhaltend mangelhaft“, schüttelt Pichler den Kopf.
Die geschützten Tiere werden in der Steiermark oft nur dann registriert und dokumentiert, wenn sie zufällig gesichtet oder gefunden werden. Zudem müssen Abschüsse erst nach 48 Stunden gemeldet werden. Die seien laut WWF Defizite, die das Risiko von Abschüssen der falschen Tiere deutlich erhöhen und somit nichts zur Konfliktlösung beitragen.
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