Stiefel, Trachtenjanker, Karo-Hemd: Waidmännisch gekleidet setzte sich der angeklagte Tiroler (67) am Mittwoch im Salzburger Landesgericht vor die Richterin. Grob fahrlässige Tötung wurde ihm nach einem tödlichen Pkw-Absturz Ende Mai im Salzburger Maria Alm vorgeworfen. Eine Schuld leugnete der Alko-Lenker, obwohl sein Freund gestorben war.
An jenem Mai-Abend hatten zwei Tiroler (67, 61) auf einer Alm tief ins Glas geschaut: Der 67-Jährige hatte 2,1 Promille im Blut, der andere 1,85. Danach setzten sie sich ins Auto, parkten rückwärts aus – und stürzten mit dem Pkw einen steilen Abhang hinab. Mit schweren Folgen für den aus Fieberbrunn stammenden 61-Jährigen: Er starb an den schweren Verletzungen.
Versteckspiel nach dem Unglück
Die zentrale Frage des Strafverfahrens lautete: Wer war am Steuer? „Ich hab es mir 100 Mal durch den Kopf gehen lassen, ich kann es nicht sagen“, meinte der Angeklagte im tiefen Dialekt. „Es tut mir sehr, sehr leid. Ich habe seit dem Tag keinen Tropfen mehr getrunken“, fügte er noch an und meinte auch, dass der Verunglückte sein „bester Freund“ war, was bei den Angehörigen im Verhandlungssaal ein Seufzen auslöste.
Als die Einsatzkräfte den Absturzort erreichten, fehlte vom 67-Jährigen jede Spur. Eine Suchaktion mit der Bergrettung musste gestartet werden, auch weil zwei einheimische Zeugen, die ebenfalls in der Alm waren, sich unkooperativ verhielten, bemerkte ein Polizist: „Ich hatte das Gefühl, sie wollten ihn decken.“ Ein Feuerwehrmann fand den Angeklagten später in einem Stall: versteckt in einem Haufen Heu. Nur das Gesicht schaute heraus. Die Polizisten vermuteten, dass ihm jemand beim Verstecken im Heu half.
Danach habe sich der Angeklagten auch noch „höchst unfreundlich“ gegenüber den Einsatzkräften verhalten, die Notärztin beleidigt und später im Spital randaliert. Die Richterin verwies zudem auf eindeutige Spuren: Nur die DNA des Angeklagten war am Lenkrad. Aufgrund der Beweise und Indizien sprach ihn die Richterin der grob fahrlässigen Tötung schuldig. Strafe: zehn Monate teilbedingte Haft, zwei soll er absitzen – womöglich mit Fußfessel. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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