Kurz vor Weihnachten

Schindluder mit beliebten Tonie-Kinderhörspielen

Tirol
24.11.2025 07:00

Eine besorgte Mutter schlägt Alarm: Gefragtes Kinderspielzeug wird viel zu teuer auf diversen Plattformen weiterverkauft – verbotenerweise. Weiterverkäufe betreffen jedoch nicht nur Tonie-Figuren, auch für Konzertkarten muss man dort tief in die Tasche greifen.

„Es ist widerlich“, beschwert sich eine Tiroler Mutter. „Aktuell werden die Weihnachts-Tonie-Figuren in den Läden regelrecht leergekauft, um sie dann um das Dreifache auf Plattformen wie willhaben oder ebay weiterzuverkaufen. Das ist nicht erlaubt!“ Tonies, das sind kleine Figuren, mit denen man Hörspielen lauschen kann. Die Tirolerin ist mit diesen Figuren bestens vertraut, ihre Kinder sind vier und zehn Jahre alt. Die Mutter berichtet, dass das Unternehmen Tonie zum Teil limitierte Auflagen macht und „vier Minuten nach Verkaufsstart sind sie ausverkauft und zwanzig Minuten später auf willhaben – um den doppelten Preis.“

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Aktuell werden die Weihnachts-Tonie-Figuren in den Läden regelrecht leergekauft, um sie dann um das Dreifache auf Plattformen weiterzuverkaufen.

Mutter aus Tirol

Das ist natürlich gerade kurz vor Weihnachten besonders ärgerlich, denn derzeit betrifft das zum Beispiel die Hörspiele von „Weihnachtsmann & Co. KG“. Es handelt sich dabei um eine animierte TV-Serie aus den 90ern, die es auch als Hörspiel gibt. Eine kurze Recherche bestätigt: Die Figuren, die normalerweise 16,99 Euro kosten, finden sich auf willhaben um bis zu 50 Euro. Es scheint teilweise eine regelrechte Sammelwut entstanden zu sein, nur bei wem – den Kindern oder den Eltern –, ist nicht klar.

Betrifft auch Konzertkarten oder Fußballtickets
Das teure Weiterverkaufen auf diversen Plattformen betrifft aber nicht nur die Tonie-Figuren. „Das Gleiche sieht man auch bei Konzertkarten oder bei den Karten für das Fußballspiel, als Real Madrid in Tirol war und gegen die WSG gespielt hat. Die waren auch innerhalb von kurzer Zeit weg und dann eine Stunde später um den doppelten Preis auf willhaben.“

Die erzürnte Mutter fragt sich, warum hier niemand etwas macht, denn die Plattformen sind verpflichtet, Verkäufe zu melden. Konkret heißt es dazu seitens des Finanzministeriums: „Plattformen müssen Anbieter melden, wenn mehr als 30 relevante Tätigkeiten vorliegen und der Gesamtbetrag der gezahlten oder gutgeschriebenen Vergütung 2000 Euro übersteigt.“ Und weiter: „Die Finanzverwaltung erhält zahlreiche Anzeigen, speziell, wenn angebliche Privatverkäufer mehrere Hundert Artikel anbieten. Die Daten werden mit den Steuererklärungen verglichen und bei Nichterklären der Einkünfte werden Finanzstrafverfahren eingeleitet.“

Fraglich bleibt, wie gut dieses System funktioniert, denn offenbar sind die Weiterverkäufe keine Seltenheit. Betroffene wünschen sich jedenfalls ein rigoroseres Vorgehen.

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