Projekt S-Link

Stadtrechnungshof übt Kritik an Probebohrungen

Salzburg
18.11.2025 10:35

Vor genau einem Jahr wurde die geplante unterirdische Verlängerung der Lokalbahn in Salzburg versenkt: Bürger wählten das Projekt S-Link ab. Jetzt ist der Prüfbericht des Stadtrechnungshofes für die millionenschweren Probebohrungen da. Es gibt Kritik am Ablauf der Ausschreibung.  

Die Gesamtkosten für die Probebohrungen beliefen sich auf 2,6 Millionen Euro. Die Erkundung der Bodenbeschaffenheit war Grundlage für das Bahnprojekt. Kritiker befürchteten vor allem, dass die Risiken im Salzburger Seeton zu hoch seien.

Gesamtvergabe hätte Kosten gesenkt
Die Projektgesellschaft hatte die Arbeiten in zwei Abschnitten vergeben. Der erste Teil umfasste 22 Probebohrungen, der zweite schließlich noch 83 Messungen in der Tiefe. 

Der Rechnungshof kritisiert, dass der in den Gesamtkosten enthaltene Anteil für Dienstleistungen mit 600.000 Euro zu hoch war. Auch sei vorzuziehen gewesen, die Arbeiten in einer gemeinsamen Vergabe zusammenzufassen. Der Gesamtauftragswert wäre dann höher gewesen. Das hätte unter Umständen einen erweiterten Bieterkreis zur Folge gehabt, so der Rechnungshof. 

Erstaunlich: Die Preise für die Bohrungen des deutlich größeren, zweiten Abschnittes waren um 40 Prozent niedriger als der erste Teil. 

Kritik an den Ausschreibungsmodalitäten
Die Projektgesellschaft trat als öffentliche Auftraggeberin auf. In einem Gutachten wurde dann geklärt, dass das nicht korrekt ist. Die Ausschreibung für den ersten Abschnitt wurde zunächst auch widerrufen, weil nur ein Angebot einlangte und die Schätzkosten um das Zweieinhalbfache überschritten wurden. Bei einem längeren Zeitfenster hätten zahlreiche Firmen angeboten, heißt es. Eine neue Ausschreibung wich inhaltlich vom ersten Versuch ab. 

Bei der Abwicklung des zweiten Bohrabschnittes war der Anteil an Nachträgen mit rund 40 Prozent der ursprünglichen Leistung hoch. Die Ausschreibung sei damit unvollständig gewesen, so die Kritik. Auch eine vertiefende Prüfung sei mangelhaft durchgeführt worden. Der Auftragnehmer habe eine Überzahlung von 10.000 Euro erhalten, weil Beträge in falscher Höhe berücksichtigt wurden. 

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