Für die erst 15-jährige Angeklagte ist es schon der dritte Strafprozess. Drei Straftaten wirft ihr der Staatsanwalt diesmal beim Prozess am Dienstag in Salzburg vor. Demnach schlug sie in Bischofshofen zwei noch jüngere Buben, raubte ihnen ein paar Euro-Münzen. „Ich habe mich von der Gruppe mitreißen lassen“, erklärte das Mädchen dem Gericht.
Die erste Strafverhandlung zum Raub-Vorwurf hatte die 15-Jährige noch geschwänzt. Am Dienstag kam sie mit ihrer Mutter zur Strafverhandlung in das Salzburger Landesgericht: Raub, Nötigung und Diebstahl lauteten die Vorwürfe des Staatsanwaltes. Besonders schwerwiegend war der Raub-Vorwurf: Am 25. April waren zwei Jugendliche beim Bischofshofener Bahnhof gerade am Nachhauseweg, als sie auf eine Gruppe anderer Jugendlicher mit der Angeklagten trafen, berichtete der Staatsanwalt. Die Gruppe hielt die Burschen an. „Sei leise, wenn ich rede“, soll die 15-Jährige zu einem Burschen gesagt und ihn mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben.
Beute waren weniger als 5 Euro
Das zweite Opfer zerrte sie danach noch in eine Unterführung, versetzte dem Jugendlichen mehrere Schläge mit der flachen Hand und verlangte, die Taschen zu leeren. Aus Angst gab der Bub sein Geld weiter: Münzen, weniger als 5 Euro, wie beim Prozess zu hören war. Mitgemacht hatte auch ein Freund der 15-Jährigen, der aber zum Tatzeitpunkt noch nicht strafmündig war. Weiters soll sie Ende Mai noch aus einem Automaten in einem E-Kiosk mehrere Hundert Euro gestohlen haben.
Gruppendynamik als Motiv
„Es ging primär um Demütigung“, befand die Richterin zum Raub-Vorwurf und fragte nach dem Warum. Immerhin waren die Opfer noch Kinder. „Ich weiß nicht, ich habe mich von der Gruppe mitreißen lassen“, erklärte die 15-Jährige, die selbst in einer Krisen-WG lebt und die Vorwürfe zugab. Auch von Suchtgift-Konsum redete die schon zweifach vorbestrafte Angeklagte.
Die Richterin riet ihr, gerichtliche Weisungen wie Psychotherapie zu erfüllen. Verurteilt wurde sie zu acht Monaten auf Bewährung als Zusatzstrafe zu einer weiteren Bewährungsstrafe – bereits rechtskräftig.
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