Junge Menschen, die sich zum Studium etwas dazuverdienen möchten oder müssen, sollten die Einkommensgrenzen kennen, sonst droht eine Nachzahlung, wie Maria Susanne Feirer, Expertin für Frau, Beruf und Familie in der Arbeiterkammer Steiermark, hier genau erklärt.
Die Einkünfte eines Kindes sind bis zu jenem Kalenderjahr irrelevant, in dem das Kind das 19. Lebensjahr vollendet. Ab dem Kalenderjahr, in dem der 20. Geburtstag gefeiert wird, darf das zu versteuernde Gesamteinkommen des Kindes den Betrag von 17.212 Euro (Wert von 2025) pro Jahr nicht übersteigen. Dieser Betrag entspricht dabei einem monatlichen Bruttoeinkommen von rund 1695 Euro bzw. Nettoeinkommen von rund 1400 Euro. Seit 2024 wird die Zuverdienstgrenze auch jährlich valorisiert.
Beim Zuverdienst gibt es Ausnahmen
Nicht zum Zuverdienst zählen dabei: Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Lehrlingseinkommen, Waisenpension, Waisenversorgungsgenüsse sowie einkommensteuerfreie Bezüge wie die Studienbeihilfe, das Arbeitslosengeld, das Kinderbetreuungsgeld oder das Pflegegeld.
Übersteigt das Einkommen des volljährigen Kindes jedoch den zu versteuernden Betrag von 17.212 Euro, muss die Familienbeihilfe nur in der Höhe zurückgezahlt werden, in der diese Grenze auch überschritten wurde. Sollten die Einkünfte im darauffolgenden Kalenderjahr wegfallen oder geringer ausfallen, kann ein neuer Antrag gestellt werden.
Bei Fragen können sich Betroffene an die Arbeiterkammer Steiermark wenden.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.