Tatort: Musikfestival

Triebtäter filmte unter Rock und schwänzte Prozess

Salzburg
27.08.2025 19:00

Der Festivalbesucher (27) tat so, als würde er seine Schuhe binden, um intime Aufnahmen zu machen, heißt es in der Anklage. Zivilbeamte erwischten ihn in flagranti. Auch Kinderpornos hatte er am Handy. Doch auf seinen Strafprozess pfiff er. Dazu fragte die „Krone“ beim Justizministerium zum neuen „Upskirting“-Paragrafen nach.

Der Angeklagte ist Neuseeländer, lebt aber in Australien. Für seinen Strafprozess am Mittwoch im Salzburger Landesgericht hätte er um die halbe Welt fliegen müssen. Tat er aber nicht und blieb unentschuldigt fern. Sollte er aber wieder einreisen, wird es zur Festnahme kommen, war von Richterin und Staatsanwältin zu hören.

Von Polizisten in zivil beobachtet
Angeklagt ist der 27-Jährige einerseits wegen des Besitzes von kinderpornografischem Material – im Detail geht es um 17 Videos und 63 Bilder. Andererseits wird ihm auch der (relativ neue) Paragraf 120a StGB vorgeworfen: „Unbefugte Bildaufnahme“. Laut Anklage hat der mutmaßliche Triebtäter einer Frau unter den Rock gefilmt – und wurde in flagranti erwischt.

Passiert ist es am Electric Love Festival 2024, Salzburgs größtem Festival für elektronische Musik. Dort beobachteten Polizisten in zivil, wie der Angeklagte sich zum Schuhe binden bückte und sein Handy zückte, um den Intimbereich von feiernden Frauen zu filmen. Bei der Auswertung seines Handy fielen die Kinderpornos auf. In Untersuchungshaft kam der 27-Jährige aber nicht.

Nur 53 Verurteilungen in vier Jahren
Diesen Fall von sogenanntem „Upskirting“, wie der moderne Kriminalbegriff heißt, nahm die „Krone“ zum Anlass für eine Anfrage beim Justizministerium: Demnach gab es seit der Einführung des Paragrafen vor vier Jahren erst acht Verurteilungen in Salzburg. Österreichweit waren die Staatsanwaltschaften in 1135 Fällen aktiv. Verurteilungen wurden nur bei 53 Prozessen ausgesprochen. In 101 Fällen endete das Strafverfahren mit einer Diversion. 

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