AK-SERVICE-TIPP

Selbstversicherung bei Pflege zu Hause

Steiermark
23.07.2025 05:59

Die Arbeiterkammer Steiermark ist wichtige Anlaufstelle für Menschen, die Angehörige im häuslichen Umfeld pflegen. AK-Expertin Birgit Eisenpaß-Fabian hat für unsere Leser die wichtigsten Fakten rund ums Thema zusammengestellt.

Wer für die Pflege von Angehörigen mehr als 28 Stunden in der Woche an Arbeitskraft beansprucht, kann sich in der Krankenversicherung mit der pflegebedürftigen Person beitragsfrei mitversichern.

Empfehlenswert ist ebenso die begünstigte Selbstversicherung in der Pensionsversicherung bei einem Pflegeaufwand ab 14 Stunden wöchentlich. Der Wert der Beitragsgrundlage liegt dabei im Jahr 2025 bei 2300,10 Euro pro Monat. Dieser Wert erhöht die bestehende Beitragsgrundlage für die Pension (maximal bis zur Höchstbeitragsgrundlage).

Der Antrag muss bei der Pensionsversicherung gestellt werden und die Kosten dafür trägt zur Gänze der Bund.

Pflege muss im häuslichen Umfeld erfolgen
Voraussetzung bei beiden Versicherungen ist, dass die pflegebedürftige Person zumindest ein Pflegegeld der Stufe 3 bezieht und die Pflege im häuslichen Umfeld erfolgt.

Als Angehörige gelten: Ehemann, Ehefrau, eingetragene Partnerinnen und Partner sowie Lebensgefährtin und Lebensgefährte, verwandte oder verschwägerte Personen bis zum vierten Grad sowie Wahl-, Stief- und Pflegekinder.

Bei weiteren Fragen steht die Arbeiterkammer Steiermark jederzeit zur Verfügung.

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Steirerkrone
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