AK-SERVICE-TIPP

Habe ich Anspruch auf hitzefrei?

Steiermark
02.07.2025 05:59

Viele stöhnen unter der Hitze. Aber: Hat man ab gewissen Temperaturen automatisch frei? Gibt es darauf tatsächlich einen gesetzlichen Anspruch? Helge Wolfsgruber, Experte für Arbeitnehmerschutz in der Arbeiterkammer Steiermark weiß, was Fakt und was Mythos ist.

Selbst bei hochsommerlichen Temperaturen gibt es keinen Anspruch auf hitzefrei für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es existiert keine gesetzliche Grundlage, den Arbeitsplatz zu verlassen, wenn die Temperatur zu hoch ist.

Die Firmenleitung ist verpflichtet, für eine geeignete Raumtemperatur zu sorgen. Bei Tätigkeiten mit geringer körperlicher Belastung, wie Büroarbeiten, hat die Raumtemperatur generell zwischen 19 und 25 Grad zu betragen. Gibt es Klima- oder Lüftungsanlagen, sollen 25 Grad möglichst nicht überschritten werden.

Kein Recht auf eine Klimaanlage
Gibt es keine Klima- oder Lüftungsanlagen, muss die Firmenleitung alle Maßnahmen ausschöpfen, um die Temperatur zu senken. Darunter fallen nächtliches Lüften, Beschatten der Fenster oder Bereitstellen von Ventilatoren und alkoholfreien Getränken. Eine verpflichtende Installation von Klimaanlagen sieht das Gesetz nicht vor.

Laut Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz gilt: Das Arbeiten kann ab 32,5 Grad Hitze im Freien eingestellt werden, wenn kein kühlerer Alternativarbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann. Die Entscheidung darüber obliegt allerdings der Firmenleitung, jeweils im Einvernehmen mit der Belegschaftsvertretung.

Porträt von Steirerkrone
Steirerkrone
Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare

Liebe Leserin, lieber Leser,

die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Steiermark
Kostenlose Spiele
Vorteilswelt