Ein Jahr auf Bewährung

Amtsmissbrauch: Bedingte Haft für Bürgermeister

Niederösterreich
04.06.2025 16:39

Stein des Anstoßes war die Bewilligung für eine Steinschalung. Im Streit um die Einfriedung eines Parkplatzes fasste der Bürgermeister von Pölla im Bezirk Zwettl (Niederösterreich) nun eine Bewährungsstrafe wegen Amtsmissbrauchs aus.

Schalsteinmauer oder Steinschlichtungsmauer lautete am Mittwoch die alles entscheidende Frage: Die Antwort darauf wurde am Landesgericht Krems beim Prozess wegen Amtsmissbrauchs in Zusammenhang mit einem Bauverfahren gesucht. Als zuständige Baubehörde muss sich Günther Kröpfl, Bürgermeister der rund 900-Seelen-Gemeinde Pölla im Bezirk Zwettl, damit schon seit Jahren auseinandersetzen.

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Vielleicht war es ein Fehler, dass ich vor der baubehördlichen Entscheidung nicht in den Akt geschaut habe.

Bürgermeister Günther Kröpfl

Denn für eben diese Mauer – zur Einfriedung des Parkplatzes eines Gemeindebewohners – wurde erst eine Baubewilligung vom Ortschef selbst erteilt, dann außer Kraft gesetzt, ein Baustopp samt Abbruchbescheid ausgestellt, dieser dann infolge einer Berufung wieder aufgehoben – nur um die damit immer noch gültige Bewilligung dann gänzlich zu vergessen. Der 59-Jährige hätte aber zum Zeitpunkt des Abrissbescheids von der baubehördlichen Bewilligung für die Errichtung von Steinschlichtung wissen müssen, so die Anklage. „Ich bin da drüber gestolpert. Wir Bürgermeister sind laufend mit juristischen Spitzfindigkeiten konfrontiert“, so Kröpfl.

Die Staatsanwaltschaft sah das anders und warf dem ÖVP-Politiker vor, „wahrheitswidrig Anzeige erstattet und Bescheide bewusst wahrheitswidrig begründet zu haben.“ Der Angeklagte bekannte sich im Beisein seiner Anwälte Heinrich Nagl sowie dem früheren Justizminister Wolfgang Brandstetter nicht schuldig. Seine Begründung: „Das Bauvorhaben wurde nicht bewilligungsgemäß durchgeführt“, so der 59-Jährige.

Urteil noch nicht rechtskräftig
Der Prozess dürfte vorerst der Gipfel zahlreicher Streitereien sein: Denn wie berichtet, sieht sich der Bürgermeister seit 2015 mit einer Flut an Anzeigen konfrontiert. Daher kam gefühlt halb Pölla am Mittwoch in Krems zusammen, um der Verhandlung beizuwohnen. Dem aktuellen Rechtsstreit war eine vom betroffenen Bürger eingebrachte Amtshaftungsklage gegen die Gemeinde vorangegangen – und in erster Instanz Recht gegeben. Nun kassierte Kröpfl im Prozess um Amtsmissbrauch ein Jahr bedingte Haft. Die (nicht rechtskräftige) Strafe sei „so ausgemessen, dass kein Amtsverlust damit verbunden ist“, erklärte Frau Rat. Die Steinmauer steht indes noch immer. 

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