Zwei Todesopfer

Baby verlor Vater: Die schmerzhaften Unfallfolgen

Salzburg
05.03.2025 14:30

Ein frontaler Zusammenstoß zweier Kleinlaster Mitte Mai 2024 hat zwei Leben ausgelöscht. Der Unfalllenker (28) entschuldigte sich nun im Gericht. Wegen des „Aufmerksamkeitsfehlers“, der den Unfall auslöste, erhielt der Rumäne eine Bewährungsstrafe. 

Im Kinderwagen sitzt der süße Bub, wenige Monate alt und mit Schnuller im Mund. Daneben eine Reihe von trauernden Angehörigen, die sich am Mittwoch im Verhandlungssaal 204 des Salzburger Landesgerichtes eingefunden haben. Ein tragischer Verkehrsunfall am 11. Mai 2024 hat ihnen den Liebsten aus dem Leben gerissen: einen Oberösterreicher (29). Auch ein erst 19 Jahre junger Arbeiter aus Rumänien erlag an jenem Vormittag auf der B320 bei Radstadt seinen Verletzungen. Beide Todesopfer waren Beifahrer in Kleinlastern, die frontal zusammengestoßen waren. Einer der Lenker, ein Rumäne (28), muss sich wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung gegenüber dem Richter erklären: „Es tut mir sehr leid“ – das sind seine ersten Worte. Er wollte niemanden Leid antun, sagt er hörbar reuig. An den Unfall könne er sich aber kaum erinnern: „Ich sah nur ein weißes Fahrzeug vor mir und ich versuchte, auszuweichen. Da bin ich aufgewacht.“

Drei Sekunden lang keine Reaktion
Er selbst erlitt – genauso wie der zweite Lenker – schwere Verletzungen und hadert mit den Folgen der Knie-Operationen. Trotz Erinnerungslücken nahm der Angeklagte die Schuld auf sich und gestand. Laut einem Gutachten war der 28-Jährige mit 92 km/h im 80er-Bereich unterwegs, als er in einer langen Kurve auf die Gegenfahrbahn kam. Dreieinhalb Sekunden lang habe er als Lenker nicht reagiert, konnte der Experte feststellen. Handy? Sekundenschlaf? Der Opfer-Anwalt wollte aufgrund der „katastrophalen Folgen für die Angehörigen“ wissen, warum. Doch der Angeklagte konnte es nicht erklären.

Der Richter verhängte aufgrund des folgenschweren Aufmerksamkeitsfehlers nicht rechtskräftig sechs Monate Haft auf Bewährung – also ein Viertel der möglichen Maximalstrafe.

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