Die Zeit drängt, der Abbruchauftrag fürs denkmalgeschützte ehemalige Gasthaus Weißes Rössl in Gries am Brenner ist erteilt. Die Aufregung im Ort ist groß – der Bürgermeister sprach zuletzt von einer „Bankrotterklärung“. Das Bundesdenkmalamt will sich aber noch nicht geschlagen geben.
Die Bestürzung war im Denkmalamt groß, als die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts öffentlich wurde. „Der Abbruch bedarf einer Bewilligung des Bundesdenkmalamtes“, wurde in einer ersten Stellungnahme betont. Jetzt legt Tirols Landeskonservatorin Gabriele Neumann nach: „Wir haben bei der Bezirkshauptmannschaft einen neuen Sicherungsantrag gestellt, dass nicht mit dem Abbruch begonnen werden darf.“
Abriss wirklich einzige Möglichkeit?
Es soll geprüft werden, ob der Abriss die einzige Möglichkeit ist. Aus Erfahrung wisse man, dass Steinmauern extrem robust seien. Sollte der Abbruch aus Sicherheitsgründen unumgänglich sein, müssten zumindest wertvolle Teile des Gebäudes erhalten werden.
„Steht weiter unter Denkmalschutz“
„Der Gasthof Weißes Rössl steht weiter unter Denkmalschutz“, wurde betont. Das Bundesdenkmalamt habe die erforderliche Bewilligung zum Abbruch „weder erteilt, noch wären die dafür notwendigen Voraussetzungen ersichtlich“, hieß es weiter.
Das Bundesdenkmalamt hat darüber hinaus darauf hingewiesen, dass die bewilligungslose Zerstörung auch eine strafbare Handlung darstellen kann.
Aus der Stellungnahme des Denkmalamtes
Man habe daher am Montag die BH darauf hingewiesen, „dass sie schon von Amts wegen geeignete Maßnahmen zur Abwendung der Gefahr einer Zerstörung zu setzen hat und hat gleichzeitig einen Antrag gemäß § 31 Denkmalschutzgesetz gestellt. Das Bundesdenkmalamt hat darüber hinaus darauf hingewiesen, dass die bewilligungslose Zerstörung auch eine strafbare Handlung darstellen kann.“
Brand hat Anfang vom Ende eingeläutet
Vergangene Woche hat das Landesverwaltungsgericht den Abriss des denkmalgeschützten Weißen Rössl an der Brennerstraße verfügt. Bis 30. April soll das passieren. Hintergrund: Ein Brand im Mai 2023 hat das Dach des mehr als 500 Jahre alten Gasthofs zerstört.
Danach haben Besitzer und Denkmalamt um eine Notabdeckung gestritten. Die wurde nie angebracht. Das Gebäude wurde deshalb durch Regen und Schnee stark in Mitleidenschaft gezogen, ein Abriss ist laut Landesverwaltungsgericht unumgänglich.
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.