Falsch geparkt

Teure Schuhe für einen krebskranken Mann in NÖ

Niederösterreich
12.02.2025 06:00

Weil der Behindertenparkplatz vor dem Einkaufszentrum in NÖ besetzt war, stellte Daniel W. sein Auto teilweise in einer Ladezone ab. Sein Auto wurde abgeschleppt, trotz Behindertenausweis. Zu Recht? Er behauptet, nein. Abschleppdienst und Polizei sagen das Gegenteil. 

Nicht leicht hat es Daniel W. aus St. Pölten. Lungen- und Schilddrüsenkrebs samt zweifachem Lungeninfarkt führten dazu, dass er zu 70 Prozent behindert ist. Längere Strecken zu Fuß sind für ihn unmöglich. Kürzlich wollte er sich neue Schuhe kaufen, doch der Behindertenparkplatz vor einem Einkaufszentrum in St. Pölten war besetzt. „Ich habe mein Auto dann so knapp wie möglich an das andere gestellt“, so W., „stand allerdings zur Hälfte in einer Ladezone.“

Laut W. war Abschleppseil noch nicht am Auto befestigt
20 Minuten später sei er zurückgekommen und sah, dass ein Abschleppwagen bei seinem Pkw hielt. W.: „Ich sagte, ich fahr’ eh gleich weg“. Die Antwort des Abschleppdienstes, der laut W. noch nicht mit seiner Arbeit begonnen hatte: „Das interessiert uns nicht“. Daraufhin habe sich W. in sein Auto gesetzt und erneut gebeten, nicht abgeschleppt zu werden. Zeitgleich kontaktierte er seinen Anwalt, der ihm bestätigt habe, dass ein Auto nicht abgeschleppt werden dürfe, solange es noch nicht am Haken hängt. 

Alles Bitten nutzte nichts, W.s Wagen wurde entfernt.

Laut Polizei und Abschleppdienst war Auto bereits in der Luft
Beim Abschleppdienst schildert man den Vorfall anders: „Der Wagen war schon in der Luft und der Herr zeigte sich wenig kooperativ.“ Aufgrund der gefährlichen Situation – W. setzte sich in das bereits vom Kran angehobene Auto – wurde die Polizei hinzugeholt.

Auch diese bestätigt: „Das Auto stand zu zwei Drittel in einer Ladezone einer stark frequentierten Straße. Der Abschleppvorgang war bereits in vollem Gange.“ Das sei auch dokumentiert worden. Auch, dass W. sehr aufgebracht war und herumgeschrien habe.

Für W. könnte der Schuheinkauf jetzt richtig teuer werden. „Mein Anwalt wird jedenfalls noch weiter klagen. Denn mit meinem Einkommen von 690 Euro monatlich kann ich mir das Autoabschleppen nicht leisten.“

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