Am 26. Jänner werden die politischen Karten in 568 Gemeinden des größten Bundeslandes neu gemischt. Wählerinnen und Wähler können dabei nicht nur einer Partei oder Bürgerliste ihr Vertrauen aussprechen, sondern auch einzelnen Kandidaten - und zwar gleich fünf an der Zahl. Dabei ist allerdings einiges zu beachten.
Der Grundsatz „Name vor Partei“ gilt auch bei den Gemeinderatswahlen am 26. Jänner. Erstmals können bis zu fünf Vorzugsstimmen vergeben werden. Allerdings: Die angekreuzten Namen müssen derselben politischen Liste angehören. Ist dies nicht der Fall, wird nur die Parteistimme gewertet. Ist dann aber keine Fraktion angekreuzt, ist der Stimmzettel komplett ungültig.
Stimmzettel in unterschiedlichen Größen
Ebenfalls neu ist heuer, dass es nur noch amtliche Stimmzettel gibt. Und das in unterschiedlichen Formaten: „Je nachdem, wie viele Listen antreten, ist der Stimmzettel von A 4 bis zu A 2 groß“, erläutert Landtagspräsident Karl Wilfing als Leiter der Landeshauptwahlbehörde.
Mit Wahlkarte vorab zur Stimmabgabe
Die Stimmabgabe ist natürlich auch schon vorab per Wahlkarte möglich. Wer diese allerdings erst am Wahlsonntag abgeben möchte, muss beachten, dass dies – im Gegensatz zu regionalen und nationalen Wahlen – nur in der eigenen Gemeinde möglich ist. Wilfing betont zudem: „Bitte nicht die Unterschrift auf dem braunen Überkuvert der Wahlkarte vergessen, sonst ist sie ungültig!“ Ob die Wahlgänge in allen Gemeinden gültig sind, entscheidet die Wahlbehörde am 10. März. Vor fünf Jahren gab es 19 Anfechtungen in 18 Gemeinden, in fünf davon musste erneut gewählt werden.
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