Am 26. Jänner 2025 werden die politischen Karten in den meisten Gemeinden in Niederösterreich neu gemischt. Dabei gelten aber auch neue Regeln. Zweitwohnsitzer sind diesmal nicht wahlberechtigt.
Noch knapp einen Monat haben Parteien und Bürgerlisten Zeit, um ihre Kandidaten für die Gemeinderatswahlen zu nominieren. Denn die Wahlvorschläge müssen bis 6. Dezember, 12 Uhr, in den Gemeindeämtern einlangen.
Fünf Gemeinden wählen nicht
In 568 der 573 Gemeinden Niederösterreichs werden am 26. Jänner kommenden Jahres die Ortsparlamente neu gewählt. Die Statutarstädte St. Pölten, Krems und Waidhofen an der Ybbs stimmen traditionell zu eigenen Terminen über ihre Volksvertreter ab. Und in Pernersdorf und Vösendorf gab es erst heuer Neuwahlen – dort werden die Bürger (voraussichtlich) erst 2030 wieder zur lokalen Stimmabgabe gerufen.
Hauptwohnsitz ist entscheidend
Zwei wichtige Neuerungen gelten bei den Wahlgängen im Jänner: Zum einen haben die sogenannten nicht-amtlichen Stimmzettel ausgedient, die in der Vergangenheit immer wieder für Unstimmigkeiten gesorgt hatten. Und zum anderen sind weniger Menschen wahlberechtigt. Nur rund 1,3 Millionen „echte“ Landesbürger dürfen auf dem amtlichen Stimmzettel ihr Kreuzerln machen – denn für Zweitwohnsitzer sind die Wahllokale diesmal tabu.
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