Eigentlich sollte jeder Hund, wenn er mit seinem Herrl oder Frauerl unterwegs ist, angeleint sein oder einen Maulkorb tragen. Doch das Gesetz kennt auch Ausnahmen. Der Maulkorb- und Leinenzwang besteht zum Beispiel nicht, wenn Ausbilder Hunde zu Zwecken der Ausbildung an öffentliche Orte mitnehmen.
Die bekannte Trainerin Inge Berger hatte im Mai des Vorjahres zwei ihrer Hunde am Kärntner Weißensee frei laufen lassen. "Diese Hunde befinden sich im höchsten Gehorsam. Die junge Hündin war angeleint, sie sollte das Radiustraining erlernen", schildert Berger. Die Trainerin wurde von einem Landwirt angezeigt. Die Polizei nahm den Fall auf und gab ihn an die Behörde weiter. Diese verhängte eine Strafe von 100 Euro.
Berger berief allerdings dagegen. Nun muss der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) eine Entscheidung in dem Fall treffen. "Es geht hier um sehr viel für die Hundebesitzer. Sollte das Gesetz streng ausgelegt werden, so kann niemand mehr einem Hund eine adäquate Bewegung bieten!"
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