AK-Service-Tipp

Muss ich einem Smart Meter zustimmen?

Steiermark
23.10.2024 05:59
Porträt von Steirerkrone
Von Steirerkrone

Was versteht man unter einem Smart Meter, welche Vorteile hat das Gerät gegenüber einem analogen Stromzähler und muss dem Einbau überhaupt zugestimmt werden? Karl-Heinz Kettl, Experte für Energie und Wirtschaftspolitik in der Arbeiterkammer Steiermark, hat Antworten.

Ein Smart Meter ist ein sogenannter „intelligenter“ Stromzähler. Im Gegensatz zum analogen Stromzähler hat er auch Möglichkeiten zur Datenübertragung. In der Standardkonfiguration werden Tageswerte an den Netzbetreiber übertragen. In der erweiterten Konfiguration, die nur mit Zustimmung der Kundinnen und Kunden möglich ist, können auch 15 Minuten-Verbrauchswerte übertragen werden. In beiden Einstellungen kann sich der Netzbetreiber die Messwerte bei Bedarf holen.

Dies muss nicht unbedingt täglich erfolgen, da die Werte 60 Tage im Gerät vorrätig sind. Die Konfigurationen können auf Wunsch jederzeit gewechselt werden.

Bis Ende 2024 müssen mindestens 95 Prozent der Zählpunkte in Österreich mit Smart Metern ausgestattet sein. Der Netzbetreiber muss rechtzeitig über den Tausch informieren und die Wahlmöglichkeiten erläutern.

Mit der Einstellung „Digitaler Standardzähler“ kann man die „intelligenten“ Funktionen des Messgeräts deaktivieren lassen. Der Einbau des Gerätes an sich ist jedoch zuzulassen. In dieser Einstellung sind Zusatzfunktionen deaktiviert, keine Zählerwerte im Gerät gespeichert und nur eine Auslesung bei Bedarf, meist jährlich, zulässig.

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