06.12.2012 19:38 |

Traf nur den Boden

Ehemann schoss auf seine Frau: Zwei Jahre teilbedingt

Nicht wie von der Anklage vorgesehen wegen versuchten Mordes, sondern wegen absichtlicher, schwerer Körperverletzung ist ein 51-jähriger Niederösterreicher am Donnerstag am Landesgericht Korneuburg nicht rechtskräftig zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt worden. Der Mann hatte im vergangenen März in Schwechat im Bezirk Wien-Umgebung einen Schuss in Richtung seiner Ehefrau abgegeben, der den Boden traf. Die damals 42-Jährige wurde durch Splitter schwer verletzt.
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Die Geschworenen hatten den von Staatsanwältin Gudrun Bischof eindeutig gesehenen Mordversuch einstimmig abgelehnt und sich mehrheitlich für das von der Verteidigung dargestellte Delikt der Körperverletzung ausgesprochen. Von seiner zweijährigen Strafe wurden dem Mann 16 Monate bedingt nachgesehen, durch Anrechnung der U-Haft ist er also ab sofort auf freiem Fuß, was er mit Freudentränen quittierte.

Wie der Abend des 30. März tatsächlich verlaufen war, darüber gab es verschiedene Sichtweisen. Laut Anklage hatten sich Meinungsverschiedenheiten zwischen den Ehepartnern abgezeichnet, denen die Frau aus dem Weg ging. Der Beschuldigte sprach von einem tatsächlichen Streit. Fakt ist, dass sie auf dem Balkon saß, um eine Zigarette zu rauchen, als ihr Mann den geladenen Revolver holte, zu ihr ging und den Schuss abfeuerte.

"Ich wollte nur Krawall machen, sie erschrecken", leugnete der 51-Jährige jegliche Tötungsabsicht. "Ich wollte ihr auf keinen Fall wehtun, mir tut das so schrecklich leid", beteuerte er beinahe mantraartig.

"Du Trottel hast mich getroffen"
Die 42-Jährige, ihre Aussage wurde zuvor auf Video aufgezeichnet und vorgespielt, führte aus, ihr Mann habe vor der Schussabgabe angekündigt, er werde sich nun selbst umbringen, schieße ihr vorher aber noch "den Fuß weg". "Du Trottel hast mich getroffen", habe sie daraufhin gerufen und - trotz angeblicher Warnung von seiner Seite, sie werde dies bereuen - die Polizei verständigt. Letztlich ließ sich der Mann widerstandslos festnehmen.

Laut der mittlerweile 43-Jährigen dürfte es sich bei der Tat nicht um die erste gewalttätige Auseinandersetzung zwischen dem Paar gehandelt haben. Einmal sei sie von ihrem Mann gewürgt worden, ein anderes Mal habe er einen Schuss in einen Kasten abgegeben - seiner Aussage zufolge soll es sich dabei aber um einen Unfall beim Reinigen der Waffe gehandelt haben, das Würgen bestritt er.

Frau reichte mittlerweile Scheidung ein
Ursache für die Streitigkeiten waren finanzielle Sorgen. Die Familie war durch den Bau eines Hauses verschuldet, der Mann aber durch Berufsunfähigkeit arbeitslos und somit die Frau die Hauptversorgerin. Sie hat mittlerweile die Scheidung eingereicht.

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