Lange Haftstrafen

18-Jährige zogen „Spur der Todesangst“ durch Graz

Steiermark
09.04.2024 18:56

Im Februar 2022 legten zwei damals 18-jährige Grazerinnen ein Feuer und attackierten drei Männer mit Messern. Ein Opfer erlitt 13 Schnitt- und Stichverletzungen. Vor einem Jahr wurden sie verurteilt. Zwölf Jahre muss die Rädelsführerin ins Gefängnis. Teile des Urteils gegen ihre Komplizin wurden aufgehoben. Am Dienstag wurde in Graz neu verhandelt. Das Urteil: Elf Jahre plus Einweisung, nicht rechtskräftig.

„Wenn drei Menschen tot gewesen wären, hätte man sich auch nicht wundern müssen bei der Vorgehensweise“, schildert Staatsanwalt Hansjörg Bacher in seinem Plädoyer. „Sie haben außer Rand und Band versucht, Leute zu töten. Und zogen dabei eine Spur der Furcht und Todesangst durch Graz.“

Bereits mehrere rechtskräftige Urteile
Rechtskräftig sind inzwischen die Urteile wegen eines in Brand gesetzten WC in einem Mehrparteienhaus (Richter Raimund Frei: „Da hätten Leute sterben können“), ein Mordversuch an einem Studenten mit 13 Messerstichen und die schwere Nötigung von Passanten, denen sie mit Messern drohten.

Auch am versuchten Messer-Mord an einem Radfahrer an der Mur ist in Bezug auf die Erstangeklagte, damals 18-Jährig, nicht mehr zu rütteln. Das Urteil von 13 Jahren Gefängnis wurden vom Oberlandesgericht auf zwölf Jahre reduziert. Die heute 20-jährige Komplizin, die ebenfalls 13 Jahre ausgefasst hatte, muss wegen dieser Causa aber noch einmal vor die Geschworenen.

„Als Beitragstäterin zu verurteilen“
„Dem Obersten Gerichtshof hat es nicht gepasst, dass sie als unmittelbare Täterin verurteilt wurde“, erklärt der Staatsanwalt. Zumal die Angeklagte nur das Messer für die Attacke auf den Radfahrer besorgt haben soll, allerdings nicht zustach. „Es wäre richtig, sie heute wieder wegen des Verbrechens des versuchten Mordes zu verurteilen, allerdings als Beitragstäterin.“

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Sie haben davor drei massive Straftaten begangen, darunter 13 Messerstiche auf ein Opfer, und dann wollen Sie uns weiß machen, Sie konnten nicht wissen, was an der Mur passieren wird?

Richter Raimund Frei

Doch die hübsche 20-Jährige hatte am Dienstag vor Gericht plötzlich massive Erinnerungslücken. „Ich habe so viele Drogen genommen und viele zum ersten Mal. Ich erinnere mich wirklich nicht“, wiederholte sie fast monoton.  Dazwischen weinte sie viel und beteuerte, wie leid ihr alles tue. „Es ist praktisch, wenn ich nur mehr das weiß, was toll für mich ist“, sagte der vorsitzende Richter Raimund Frei. 

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Ich will Ihnen nicht zu Nahe treten, aber mir kommt vor, Sie picken sich nur die Sachen heraus, an die Sie sich erinnern wollen. 

Staatsanwalt Hansjörg Bacher

„Ich habe damit nicht gerechnet“
„Sie haben ihr geholfen, ein neues Opfer zu suchen und Sie haben sie bei der Tat unterstützt und ihr das Messer gegeben“, betonte Frei. „Nein, ich habe nicht gewusst, was sie vorhat. Ich habe mit so etwas nicht gerechnet“, weint die Angeklagte. Diese Verantwortung will die beisitzende Richterin Verena Oswald nicht zulassen: „Sie hatten davor schon gemeinsam versucht, jemanden zu töten und wollen uns weis machen, dass Sie keine Stunde später mit so etwas nicht gerechnet hätte? Wer soll Ihnen das glauben …“ 

Elf Jahre Haft plus Einweisung
Doch die 20-Jährige, die in der U-Haft ihren Hauptschulabschluss nachholte, und Kosmetikerin werden möchte, bleibt bei ihren Gedächtnislücken. Das Urteil der Geschworenen fiel am Abend dann einstimmig: Elf Jahre Gefängnis plus (gleich wie bei ihrer Komplizin) Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum wegen Gefährlichkeit; nicht rechtskräftig.

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