In einer heiklen Causa gegen einen Tiroler berief der Staatsanwalt gegen eine ursprüngliche Diversion ohne Strafe. Nun muss der 72-Jähriger zahlen, denn seine Ausflüchte in der zweiten Prozessrunde glaubte der Richter nicht.
Die Anklagepunkte waren dieselben wie in der ersten Prozessrunde im November: Der 72-Jährige soll vom Kindermädchen der Familie Fotos in Unterwäsche verlangt haben, andernfalls wolle er beim AMS intervenieren und ihr Visum sperren lassen. „Sie gehörte einfach zur Familie, ich habe mir Sorgen gemacht“, rechtfertigte er sein Kontrollverhalten. Denn das Au-Pair-Mädchen aus Madagaskar sei manchmal tagelang nicht nach Hause gekommen oder nicht erreichbar gewesen.
Statt früherem Geständnis nun eine andere Version
Vom Geständnis im November, anzügliche oder zumindest grenzüberschreitende WhatsApp-Nachrichten verschickt hatte, blieb wenig übrig. „Ich habe gar nichts getan“, sagte er mehrfach.
Das Kindermädchen hat die angeklagten Nachrichten selbst an sich geschickt, von unserem Familienhandy aus.
Die Rechtfertigung des Angeklagten
Es war laut dem Angeklagten nämlich so: „Das Kindermädchen hat die angeklagten Nachrichten selbst an sich geschickt, von unserem Familienhandy aus.“ Für dieses habe sie den PIN-Code gehabt, leistete die Frau des Angeklagten als Zeugin Schützenhilfe. Dass ihr Mann womöglich Interesse an dem Mädchen gehabt haben könnte, verneinte seine Frau vehement. „Es war ein ganz normales Arbeitsverhältnis“, sagte sie.
Grund für angebliche „Rache“ fraglich
Richter Norbert Hofer zweifelte und fragte mehrfach nach dem Grund, warum das Au-Pair-Mädchen das hätte tun sollen. „Aus Rache“, sagte das Tiroler Paar. Seine Frau hätte ihr nämlich untersagt, nach Berlin zu fahren. „Dann hat sie mit ihrem Freund die Geschichte gegen mich ganz einfach konstruiert“, unterstellte ihr der 72-Jährige.
Richter Hofer schenkte dieser Geschichte keinen Glauben. „Was soll das für einen Sinn machen?“, fragte er mehrfach. Ähnlich argumentierte der Staatsanwalt im Schlussplädoyer. Doch der Angeklagte blieb bis bei seiner neuen Version der Geschichte. Gegen das Urteil – 6000 Euro unbedingte Geldstrafe – will er berufen.
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