Lärm bis spät in die Nacht nervt die Anrainer vieler Grazer Bezirkssportplätze: Jetzt gelten verschärfte Regeln – und wer sich nicht daran hält, dem droht sogar die Klage.
Dröhnende Musik, Trink-Gelage, Lärmbelästigung bis spät nachts. Die Anrainer der Grazer Bezirksportplätze haben es nicht immer leicht. Ein Basketballkorb unter Schlafzimmerfenster kann da schon zur akustischen Belastung werden. Doch mit diesen Problemen, oft hervorgerufen durch Jugendgruppen, soll jetzt Schluss sein!
Neue Regeln als „Aktion scharf!“
Zum einen gibt es fixe Nutzungszeiten (werktags etwa von sieben bis 21 Uhr), zum anderen aber auch klare Verbote: Musik mit Verstärkeranlagen, Alkohol, Rauchen und Hunde sind auf Bezirkssportplätzen per Gemeinderatsbeschluss ab sofort verboten und sollen immer wieder auftretende Konflikte verhindern. Die bisherigen Regeln aus dem Juli 2023 galten nur als Empfehlungen, nun haben sie offiziellen Charakter – „Aktion Scharf“ also!
„Anrainer wollen vor allem an Sonn- und Feiertagen zu ihrem Schlaf kommen“, sagt Sport- und Jugendstadtrat Kurt Hohensinner (ÖVP). Für die Einhaltung der Regeln sorgt die Ordnungswache, „Zuwiderhandeln kann eine zivilrechtliche Klage nach sich ziehen.“ Damit habe man, so Hohensinner, „eine Handhabe gegen Personen, die die Sportflächen dauerhaft für Gelage und dergleichen nutzen und für Unmut bei Anrainern und Sportlern sorgen.“
Hohensinner: „Guter Kompromiss“
Der Stadtrat präzisiert: „Im Stadtleben muss Sport und Bewegung einen zentralen Platz haben. Da muss auch jeder einmal einen Schritt zurück und auf den anderen zu machen. Das jetzige Regelwerk ist ein guter Kompromiss, um Sport zu ermöglichen und die Ruhephasen der Anrainer zu respektieren.“
Philipp Braunegger

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