Der Kampf gegen eine skurrile Corona-Verordnung zu Pandemiezeiten kam einen Tiroler Hüttenwirt teuer zu stehen. Wolfgang Schulze-Boysen, der Pächter des Hecherhauses über Schwaz, klagte gegen die Verordnung, bekam auch tatsächlich Recht. Doch auf all den Kosten blieb der gebürtige Deutsche sitzen.
Kurze Rückblende in die Coronazeit: Schulze-Boysen, besser bekannt als „Wuf“, durfte aufgrund einer skurrilen Corona-Verordnung kein Take-Away auf der Terrasse anbieten. Irritierender Grund: Das Skigebiet war nicht an eine öffentliche Zufahrt angebunden. „Was hat eine Zufahrt mit dem Infektionsgeschehen zu tun? Wer sollte das verstehen?“, schüttelt „Wuf“ immer noch ungläubig den Kopf.
Im Jänner 2021 schritt der vielfach als Bergrebell bezeichnete gebürtige Deutsche freilich zur Tat: Er klagte gegen die Verordnung beim Verfassungsgerichtshof.
Gerechtigkeit kostet viel Geld
Sein Einsatz im Sinne der gerechten Sache: Anwaltskosten in Höhe eines fünfstelligen Eurobetrags, enormer Zeit- und Spesenaufwand für unzählige Fahrten nach Innsbruck. Der Lohn der Mühen: Nach rund zehn Monaten bekam der „Robin Hood der Hüttenwirte“ Recht.
Du gewinnst in einer Rechtssache, musst für die Gerechtigkeit aber tief in die Tasche greifen.
Wolfgang Schulze-Boysen
Doch der Jubel blieb damals verhalten. „Ich habe die enormen Kosten für Gericht, Anwalt und Spesen nicht erstattet bekommen. Damit hatte ich nicht gerechnet“, ärgert er sich heute noch. Das sei absurd, meint der Gerechtigkeitsfanatiker. „Du gewinnst in einer Rechtssache, musst für die Gerechtigkeit aber tief in die Tasche greifen.“
„Für die gab es überhaupt keine Konsequenzen“
Besonders auf die Palme treibt den Gastronom zudem die Tatsache, „dass die Beamten, die diese völlig widersinnige Verordnung erlassen haben, ungeschoren davongekommen sind. Für die gab es überhaupt keine Konsequenzen.“
Bis Dezember 2023 hätte er auf Schadenersatz und Erstattung der Kosten klagen können. Schulze-Boysen: „Die Klage hätte mich aber um die 20.000 Euro gekostet, die Chancen auf Erfolg standen laut meinem Anwalt bei 50 Prozent. Dieses enorme finanzielle Risiko konnte ich nicht eingehen.“ So ließ er die Frist verstreichen.
Er will in ähnlichen Fällen auch künftig für Gerechtigkeit kämpfen und auf die Straße gehen. Seinen noch ein Jahr laufenden Vertrag am Hecherhaus wird der „Bergrebell“ erfüllen.
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