Leidensgeschichten von Frauen, verursacht durch ihre Partner, sind am Innsbrucker Landesgericht leider ständig am Programm. Nun stand ein Türke (35) vor Gericht, dem seine Partnerin ein liebevolles Verhalten attestierte - außer, er hatte getrunken!
Der in Innsbruck bei seiner Partnerin lebende Türke setzte sie einem „Martyrium“ aus, wie es bei der Verhandlung am Landesgericht hieß. Er selbst stritt jedoch so gut wie alles ab. Es habe lediglich „kleine Schubsereien“ im Streit gegeben, geschlagen oder gar vergewaltigt habe er seine damalige Lebensgefährtin selbstverständlich nicht.
Er hat mir beispielsweise so oft gegen den Magen getreten, bis ich erbrechen musste.
Das Opfer in der Videoeinvernahme
Nüchtern „überaus liebevoll“, aber ...
Das Opfer schilderte die Situationen - wie die öffentliche Anklägerin - gänzlich anders. „Er hat mir beispielsweise so oft gegen den Magen getreten, bis ich erbrechen musste.“ Zudem habe er in einer Nacht den Geschlechtsverkehr erzwungen und sie schließlich auch vergewaltigt. „Die massive Gewalt und dieser Vorfall ereigneten sich stets, als er sehr betrunken war“, erklärte die Frau.
Nüchtern sei er hingegen „überaus liebevoll“ gewesen, im Rausch jedoch „wesensverändert und sehr aggressiv“. In solchen Zuständen sprach er außerdem mehrfach die Drohung aus, ihr „den Schädel einschlagen zu wollen“.
Der einschlägig vorbestrafte Mann folgte den Ausführungen seiner Ex-Freundin auf Video relativ unbeteiligt. Zum Schluss des Verfahrens und nach der Urteilsverkündigung hatte er nichts Gewichtiges mehr zu sagen.
Schöffensenat sprach ihn nun schuldig
Im Laufe der Verhandlung war jedoch einiges zum Thema geworden: Seine Arbeitslosigkeit ab Mai 2022, die den Alkoholkonsum wohl noch deutlich intensivierte. Was mit flachen Schlägen gegen den Nacken im Jänner (bereits nach wenigen Tagen Beziehung) begann, gipfelte schließlich in immer stärkeren Faustschlägen und Tritten in immer kürzerer Abfolge.
Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Thomas Wallnöfer fand schließlich fünf Jahre Haft und eine Schadenersatzzahlung von 5000 Euro an das Opfer als angemessen – nicht rechtskräftig.
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