Der steirische Rechnungshof hat externe Beratungen der Landesregierung unter die Lupe genommen. Geprüft wurden 64 Fälle aus der Legislaturperiode von 2015 bis 2019 und 93 aus der laufenden, die im Herbst endet. Eine politisch motivierte Bevorzugung einzelner Auftragnehmer war demnach nicht festzustellen, die Prüfer empfehlen aber künftig die Schaffung einheitlicher Regeln und den Aufbau eigenen Fachwissens.
Für einen Großteil der geprüften Fälle, nämlich 147 von 157, war laut Direktor Heinz Drobesch eine Direktvergabe zulässig. Der Auftragswert sei jeweils unter dem vergaberechtlichen Limit von 100.000 Euro gelegen. 29 Prozent aller Fälle betrafen fachliche, 18 Prozent wirtschaftliche und jeder fünfte Fall Strategie- und Projektberatungen. Die Auswahl der Überprüfungen sei stichprobenartig erfolgt. Im sogenannten Oberschwellenbereich wurde für fünf von zehn Fällen ein Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung angewendet. Rund 29 Prozent aller Fälle betrafen fachliche Beratungen, was zu einer Auslagerung von fachspezifischen Themen aus dem Kerngeschäft der Verwaltung führte.
Für die laufende Gesetzgebungsperiode (Dezember 2019 bis Stand Dezember 2022) hat der Landesrechnungshof eine Vollerhebung durchgeführt. Gemeldet wurden dabei 337 Beratungsleistungen mit einem Nettoauftragswert von 6,42 Mio. Euro. Davon wurden eben 93 Fälle für eine Stichprobenprüfung ausgewählt.
Nur in Ausnahmefällen externe Experten zuziehen
Dem Land Steiermark wurde empfohlen, „dem Aufbau von internem Fachwissen Vorrang einzuräumen und nur in Ausnahmefällen externe Experten beizuziehen“. Festgestellt wurden unterschiedliche Vorgangsweisen innerhalb der Abteilungen des Landes bei den Beschaffungsprozessen. Diese seien auf verschiedene interne Vorgaben oder schlicht auf fehlende Regeln zurückzuführen. Um hier Abhilfe zu schaffen, könnten für Direktvergaben der Beratungsleistungen Regeln für die Einholung von Vergleichsangeboten und zur Anfertigung von Vergabevermerken festgelegt werden. Dazu könnten die Gründe für die Notwendigkeit einer Leistungsvergabe explizit dokumentiert werden.
Vor einem Leistungszukauf sollten die internen Kapazitäten geprüft werden, ob und wie weit eine Eigenerstellung möglich wäre.
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