Nach zwölf Jahren Haft wurde ein verurteilter Mörder aus der Steiermark zurück in seine Heimat abgeschoben - nun betrat er trotz Auflage wieder deutschen Boden. Jetzt blühen ihm mindestens weitere 15 lange Jahre Gefängnis ...
Damit hatten die Beamten in Saarbrücken nicht gerechnet: Routinemäßig kontrollierten sie am zentralen Fernbusbahnhof einen Flixbus, der gerade aus der französischen Hauptstadt Paris kommend in Deutschland eingetroffen war.
Sämtliche Passagiere wurden im Zuge dessen ganz genau unter die Lupe genommen, deren Dokumente kontrolliert und die Personalien in den Fahndungscomputer eingegeben. Bis bei einem der Insassen schließlich die Alarmglocken schrillten: Es handelte sich um den Steirer P. (56).
Lebenslange Haftstrafe wegen Mord
Dieser hatte illegal die Grenze überquert und darf sich nicht auf deutschem Boden aufhalten. Und das aus „gutem“ Grund: Vor 31 Jahren war der Mann vom Landesgericht in München zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Wegen Mord!
Der Österreicher war am 12. September 1991 bei einem Wohnungseinbruch in München von der Mieterin überrascht worden und erschlug die 83-Jährige.
2005 schließlich auf freien Fuß gesetzt
Insgesamt zwölf Jahre wanderte der Steirer dafür hinter Gitter - wurde aber 2005 schließlich auf freien Fuß gesetzt bzw. in seine Heimat abgeschoben. Wo er laut geltendem Recht dann ein freier Mann war. Einzige Auflage der benachbarten Justiz: Er dürfe nie wieder einen Fuß auf deutschen Boden setzen.
Mindestens weitere 15 lange Jahre Gefängnis
Andernfalls müsse er seine noch zu verbüßende Reststrafe absitzen. Und genau dies blüht dem 56-Jährigen nun. Im Regelfall erwarten ihn laut Staatsanwaltschaft München jetzt also mindestens weitere 15 Jahre in deutscher Haft. Ob der 56-jährige Österreicher auf diese Bedingung vergessen hat, oder ob er das Risiko für seine Durchreise bewusst eingegangen ist, weiß bis dato nur er selbst.
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