Eine Polizeibeamtin (42) landete vor Gericht, weil sie nach einer Körperverletzung einen Akt unzureichend bearbeitet und Personendaten gelöscht hat. Die Tiroler will allerdings nur geschlampt haben.
Nicht alltäglicher Prozess gestern am Innsbrucker Landesgericht, denn vor dem Schöffensenat musste eine Gesetzeshüterin Platz nehmen. Hintergrund der Verhandlung war ein Polizeieinsatz vor fast genau einem Jahr. Am 31. Dezember fuhr die Oberländerin mit ihrem Kollegen – der die Ermittlungen schließlich ins Rollen brachte – zu einer Körperverletzung. Den damit verbundenen Akt legte sie allerdings erst im Februar dieses Jahres an. Danach passierte wenig. „Sie vernahm weder Zeugen noch Opfer oder den Beschuldigten“, so die Anklage. Im Juni löschte die Polizistin dann auch noch alle Daten der beteiligten Personen.
Der Akt ist mir einfach untergegangen.
Die Angeklagte
Akten-Bearbeitung „schlicht vergessen“
„Mir ist alles zu viel gewesen“, betonte die 42-Jährige. In ihrem privaten Umfeld habe es einige schwere Krankheitsfälle gegeben. Zudem sei sie nur „50 Prozent im Einsatz und meist im Nachtdienst tätig“. Sie habe die entsprechende Akten-Bearbeitung „schlicht vergessen“. „Der Akt ist mir einfach untergegangen“, sagte sie etwas kleinlaut.
Angeklagte widerspricht Behauptung ihres Chefs
Vehement bestritt die Angeklagte jedenfalls, dass sie einen Vorfallsbeteiligten womöglich besser kenne und somit eventuell durch die Verschleppung des Aktes und der Löschung der Daten begünstigte. „Das ist definitiv nicht der Fall“. Und auch, dass ihr Chef mehrmals urgiert haben soll, dass sie den Akt endlich bearbeiten solle, sei nicht richtig.
Für die Einvernahme des Posten-Kommandanten wurde der Prozess auf Mitte Jänner vertagt.
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